Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2021 und die Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2024
Vorlage
130/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2020 - 2024.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2021 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2024 wurde nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.    Erfolgsplan

2.    Vermögensplan

3.    Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2021.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finan­zierung der Ausgaben vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mit­telherkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2021. Die Betriebsleitung beabsichtigt, zum 01.06.2021 zwei Mitarbeiter für einen zweiten Ka­nalspülwagen sowie zum 01.07.2021 einen weiteren Ingenieur einzustellen. Für das zusätzliche Personal werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Investitionsauszah­lungen eingeplant.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    15.326.700,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        11.018.200,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               13.690.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 13.690.000,00

 

ab.

 

Für 2021 wird mit einem Jahresüberschuss von 4.308.500,00 € gerechnet (Planwert 2020: 4.189.000,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Be­triebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von  2,5 Mio. € beizubehalten.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Gemäß § 18 EigVO NRW ist eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgs­plans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2020 bis 2024. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.

 

 

Anlage:

 

-       Wirtschaftsplan 2021