Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2020 - 2024.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2021 und der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2024 wurde nach den Vorschriften der §§ 14
ff. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
1.
Erfolgsplan
2.
Vermögensplan
3.
Stellenübersicht
Der
Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres 2021.
Im
Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in
welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der
Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen und zu
beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2021. Die Betriebsleitung beabsichtigt, zum 01.06.2021 zwei Mitarbeiter für einen zweiten Kanalspülwagen sowie zum 01.07.2021 einen weiteren Ingenieur einzustellen. Für das zusätzliche Personal werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Investitionsauszahlungen eingeplant.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2021 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 15.326.700,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 11.018.200,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 13.690.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 13.690.000,00 €
ab.
Für 2021
wird mit einem Jahresüberschuss von 4.308.500,00 € gerechnet (Planwert 2020: 4.189.000,00
€). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes
ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe
von 2,5 Mio. € beizubehalten.
Gemäß § 4
der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat
der Stadt Kamen.
Gemäß §
18 EigVO NRW ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu erstellen.
Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des
Vermögensplans von 2020 bis 2024. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung
ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein
Investitionsprogramm zugrunde zu legen.
Anlage:
- Wirtschaftsplan 2021