Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Investive Mehrauszahlungen für die Kanalerneuerung im Bereich der Bogenstraße
hier: Investive Mehrauszahlungen für die Kanalerneuerung im Bereich der Bogenstraße
Vorlage
128/2020
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 3 Satz 1 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 3 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Für die
Kanalerneuerung im Bereich der Bogenstraße werden gemäß § 16 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung
NRW investive Mehrauszahlungen in Höhe von 600.000 € genehmigt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung
093/2020 verwiesen.