Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Investive Mehrauszahlungen für die Kanalerneuerung im Bereich der Bogenstraße
Vorlage
128/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 3 Satz 1 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 3 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Für die Kanalerneuerung im Bereich der Bogenstraße werden gemäß § 16 Abs. 5 Eigenbe­triebsverordnung NRW investive Mehrauszahlungen in Höhe von 600.000 € genehmigt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 093/2020 verwiesen.