Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Vom 01.01.2019 bis
zum 31.12.2019 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen (SEK).
Der
Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 28.05.2020 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) festgestellt.
Mit Schreiben vom 04.06.2020 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Die gpaNRW teilt in diesem
mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernehme. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.
In der Ratssitzung am 08.10.2020 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.