Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage
127/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).

Der Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti­gungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 28.05.2020 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW (gpaNRW) festgestellt.

Mit Schreiben vom 04.06.2020 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Die gpaNRW teilt in diesem mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchfüh­rung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.

 

In der Ratssitzung am 08.10.2020 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.