Betreff
Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in den Verwaltungsrat der GWA Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Vorlage
116/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit neben der durch Gesetz und Satzung bestimmten Bürgermeisterin folgende Personen als Mitglied in den Verwaltungsrat der AöR:

 

Ordentliches Mitglied:             ________________________

 

Vertreter:                                 ________________________

 

Ordentliches Mitglied:             ________________________

 

Vertreter:                                 ________________________

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Orga­nen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gem. § 6 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „GWA Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts“ besteht der Verwaltungsrat aus zwölf Mitgliedern. Dem Verwaltungsrat gehören die Bürgermeister bzw. der Landrat (bei Verhinderung vertreten durch den jeweiligen Vertreter im Amt) sowie je zwei weitere Personen pro beteiligtem Anstaltsträger an. Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats sowie deren Stellvertreter werden von den jeweiligen Vertretungen der Träger für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 50 Abs. 4 GO NRW sinngemäß. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats endet mit dem Ende der Wahlperiode oder bei Mitgliedern, die der jeweiligen Vertretung angehören, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Vertretung. Sie üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.