Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Mehrausgabe im Produkt 21.01.05 - Gesamtschule -
Vorlage
115/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt eine überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 485.833,00 € bei der Buchungsstelle 21.01.05/0080.782600 – Gesamtschule - Anschaffung von Hardware (Budget 513.70) für die Anschaffung von mobilen Endgeräten aus den Förderprogrammen „Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm)“ und „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Bund stellt den Ländern über die „Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – „Sofortausstattungsprogramm“ vom 14.05.2020 zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 500 Mio. Euro zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftige Schüler in der aktuellen Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie beim digitalen Unterricht zu Hause zu unterstützen. Die notwendige landesrechtliche Umsetzung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.07.2020 veröffentlichten Förderrichtlinien.

 

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen

und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs.

Förderfähig sind Sachausgaben für die Anschaffung einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

 

Den Zuwendungsempfängern können Zuwendungen als Schulträgerbudget bis zur Höhe gemäß Verteilungsschlüssel als Höchstbetrag bewilligt werden. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen.

 

Das Schulträgerbudget beträgt für die Stadt Kamen 295.833 € und der entsprechende Eigenanteil 32.870 €.

 

Es ist vorgesehen, die Verteilung der mobilen Endgeräte auf die einzelnen Schulen der Stadt Kamen zunächst anhand der Schülerzahlen aus der Schulstatistik zum Oktober 2020 vorzunehmen.

Des Weiteren stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Schulträgern 103 Mio. Euro für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten zur Verfügung.

 

Durch die „Förderrichtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vom 28.07.2020 wird der Stadt Kamen ein Schulträgerbudget in Höhe von 190.000 € zur Verfügung gestellt. Ein Eigenanteil ist nicht zu erbringen.

 

Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von mobilen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

 

Die Verwaltung hat Art der anzuschaffenden mobilen Endgeräte mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen und der Grundschulen einvernehmlich abgestimmt. Danach sollen iPads angeschafft werden. Die Anschaffung kann zeitnah über eine Ausschreibung der Citeq Münster bzw. des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister im kommunalen Beschaffungsverbund – erfolgen.

 

Die überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von zusammen 485.833,00 wird durch eine entsprechende investive Mehreinnahme aus den Förderprogrammen gedeckt. Der zu erbringenden Eigenanteil wird aus den vorhandenen Haushaltsmitteln des Budgets 513.70 gedeckt.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt in der Gesamtsumme zunächst bei der Buchungsstelle 21.01.05/0080.782600, da eine genaue Aufteilung auf die einzelnen Produkte 21.01.01 – 21.01.05 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden kann. Eine endgültige Zuordnung erfolgt nach Festlegung der Verteilungsschlüssel über die Mittelbewirtschaftung des Budgets 513.70.