Betreff
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen gem. § 108a GO NRW
Vorlage
109/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden gewählten Vorschlagliste der Beschäftigten der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH die Arbeitnehmer gem. den laufenden Nummern 1-4 in den Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen.

 

2.    Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen bestellt der Rat der Stadt Kamen bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagliste als Nachfolger die Arbeitnehmer­vertreter gem. den laufenden Nummern 5-13 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen.

 

3.    Der Geschäftsführer der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird beauftragt, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 9 Nr. 2 des Gesellschaftervertrages der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern, von denen 4 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen sind.

 

Die Beschäftigten der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen haben am 11.08.2020 die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste gewählt.

 

Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter hat durch die Räte der Stadt Kamen, Bönen und Bergkamen zu erfolgen.

 


Anlagen:

 

-     Vorschlagliste der Arbeitnehmervertreter