Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage
106/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Der Jahresabschlusses 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Dortmund, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem   § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 28.05.2020 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW, Herne) festgestellt.

Mit Schreiben vom 04.06.2020 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Hiernach übernimmt die gpaNRW vollinhaltlich den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Die öffentliche Bekanntmachung des abschließenden Ver­merkes der gpaNRW zur Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2019 erfolgte am 29.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Kamen.