Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4
Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschlusses 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Dortmund, geprüft und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 4
Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 28.05.2020
vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(gpaNRW, Herne) festgestellt.
Mit Schreiben vom
04.06.2020 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Hiernach
übernimmt die gpaNRW vollinhaltlich den Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfer. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung
über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Die öffentliche
Bekanntmachung des abschließenden Vermerkes der gpaNRW zur Prüfung des
Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2019
erfolgte am 29.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Kamen.