Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Vorlage
103/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 100/2020 verwiesen.