Betreff
Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2021
Vorlage
099/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für das Jahr 2021 zur Kenntnis und befürwortet diese.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Be­nehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 

Mit Schreiben vom 18.08.2020 leitete der Kreis Unna unter Beifügung eines Eckdatenpapieres (Anlage 1 und 2) das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ein. In welchem Umfang sich der bisherige Hebesatz von 38,95 % verändern wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da die maßgebliche Umlagegrundlage in seiner Höhe noch nicht bekannt ist. Der Kreis Unna hat zunächst zwei unterschiedliche Berechnungsvarianten dargelegt, wobei bei Va­riante 1 die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II noch nicht einberechnet wurde und bei Variante 2 dieses erfolgte. Die Stadt Kamen wird bei der Pla­nung von der Variante 2 ausgehen; die Zahllast für die Kreisumlage würde sich daher im Vergleich zum laufenden Jahr um 1.241.955 € verringern.

 

Der Arbeitskreis der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 21.08.2020 mit dem Eckdatenpapier des Kreises Unna auseinandergesetzt und dieses intensiv diskutiert. Wie in den vergangenen Jahren wurde erneut vereinbart, dass ein gemeinschaftliches Positionspapier (Anlage 3) erar­beitet wird, welches die sich aus der Festsetzung der Kreisumlage ergebenden Probleme be­schreibt. Die Positionen dieses Arbeitspapieres macht sich die Stadt Kamen als Stellungnahme zur Benehmensherstellung inhaltlich zu eigen.