Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für das Jahr 2021 zur Kenntnis und befürwortet diese.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 55 Abs. 1
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt die
Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das
Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten.
Mit Schreiben vom
18.08.2020 leitete der Kreis Unna unter Beifügung eines Eckdatenpapieres
(Anlage 1 und 2) das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ein. In welchem
Umfang sich der bisherige Hebesatz von 38,95 % verändern wird, kann zum
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da die maßgebliche
Umlagegrundlage in seiner Höhe noch nicht bekannt ist. Der Kreis Unna hat
zunächst zwei unterschiedliche Berechnungsvarianten dargelegt, wobei bei Variante
1 die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB
II noch nicht einberechnet wurde und bei Variante 2 dieses erfolgte. Die Stadt
Kamen wird bei der Planung von der Variante 2 ausgehen; die Zahllast für die
Kreisumlage würde sich daher im Vergleich zum laufenden Jahr um 1.241.955 €
verringern.
Der Arbeitskreis
der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 21.08.2020 mit dem Eckdatenpapier
des Kreises Unna auseinandergesetzt und dieses intensiv diskutiert. Wie in den
vergangenen Jahren wurde erneut vereinbart, dass ein gemeinschaftliches
Positionspapier (Anlage 3) erarbeitet wird, welches die sich aus der
Festsetzung der Kreisumlage ergebenden Probleme beschreibt. Die Positionen
dieses Arbeitspapieres macht sich die Stadt Kamen als Stellungnahme zur
Benehmensherstellung inhaltlich zu eigen.