Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG)
Vorlage
097/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit als Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:

 

ordentliches Mitglied:                          stellvertretendes Mitglied:

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat be­stellt.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Kamen einen Vertreter/ eine Vertreterin in den Aufsichtsrat der WFG.

 

Nach § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages kann ferner ein Stellvertreter/eine Stellver­trete­rin gewählt werden.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 5 Jahre und richtet sich nach der Legis­laturperiode der kommunalen Parlamente.