Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG)
Vorlage
096/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied in die Gesellschafter­versammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:

ordentliches Mitglied:                                      stellvertretendes Mitglied:

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat jeder Gesellschafter das Recht, einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

Ferner kann ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt werden.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter/die Vertreterin für die gesamte Wahlzeit des Rates zu wählen.