Betreff
Wahlvorschlag für die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbh (UKBS)
Vorlage
095/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungs­gesellschaft mbH zu wählen

 

ordentliches Mitglied:                          stellvertretendes Mitglied:

 

 

 

Die Bürgermeisterin benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:

 

ordentliches Mitglied:                          stellvertretendes Mitglied:

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der UKBS ist die Stadt Kamen berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden auf Vorschlag der Gesellschafter von der Gesellschafterversammlung für eine Legislaturperiode des Rates gewählt.

 

Da mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, findet § 113 Abs. 2 GO Anwendung. Danach muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemein­de dazuzählen. Vom Rat der Stadt Kamen ist daher nur noch ein Vertreter für den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Für jedes Mitglied ist auf Vorschlag der Gesellschafter ein Stellvertreter zu benennen.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.