Betreff
Wahl einer/eines ordentlichen und einer/eines stellvertretenden Delegierten für die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS)
Vorlage
094/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die gesamte Wahlperiode des Rates als Delegierte in die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS):

 

ordentliches Mitglied:                                      stellvertretendes Mitglied:

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der UKBS entsendet die Stadt Kamen einen Delegierten sowie einen Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Delegierten für die gesamte Wahlzeit des Rates zu wählen.