Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Regionalkonferenz für die Region Dortmund/Unna/Hamm
Vorlage
091/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Vertreter in die

Regionalkonferenz für die Region Dortmund/Unna/Hamm:

 

ordentliches Mitglied                                                   stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat be­stellt.

 

Laut Beschluss des Kreistages des Kreises Unna vom 26.02.1991 entsenden die 10 kreis­angehörigen Städte und Gemeinden jeweils eine Vertreterin/einen Vertreter und eine Stell­vertreterin/einen Stellvertreter aus den Bereichen Politik und/oder Verwaltung in die Regio­nalkonferenz Dortmund/Unna/Hamm.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vertreterin/den Vertreter und die Stellvertreterin/den Stell­vertreter für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.