Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied in die Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
ordentliches Mitglied stellvertretendes Mitglied
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Die Stadt Kamen hat die Möglichkeit, gem. § 16 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages einen ordentlichen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu entsenden.
Es ist ferner ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter / die Vertreterin für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.