Betreff
Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Vorlage
078/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Gesell­schafterversammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH
 Kamen-Bönen-Bergkamen:

      1.
      2.
      3.
      4.

 

b) Der Bürgermeister benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:

            5.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 12 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Ka­men-Bönen-Bergkamen entsendet die Stadt Kamen 5 Mitglieder in die Gesellschafter­ver­sammlung. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen. Sofern mehr als 1 Vertreter zu bestellen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nicht zu benennen.

 

In § 50 Abs. 4 GO NRW ist festgelegt, dass für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 entsprechend anzuwenden ist, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 zu bestellen hat. Das bedeutet, dass ein einstimmiger Beschluss ausreicht, wenn die Ratsmitglieder sich auf ei­nen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu­stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abge­stimmt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vertreter für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu bestellen.