Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Vorsitzenden
Vorlage
072/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschussvorsitze werden wie folgt verteilt und besetzt:



-           Rechnungsprüfungsausschuss
-           Wahlprüfungsausschuss
-           Betriebsausschuss
-          

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW ab­schlie­ßend geregelt.

 

Die Fraktionen sind danach gehalten, sich über die Verteilung der Vorsitze und deren Be­setzung zu einigen. Wird der Einigung nicht von 1/5 der Ratsmitglieder widersprochen, so ist das Verfah­ren der Vorsitzbestimmung abgeschlossen.

 

Kommt eine Einigung nicht zustande, so erfolgt die Verteilung nach dem Zugreifverfahren auf der Grundlage des Verhältniswahlsystems (d`Hondtsches Höchstzahlverfahren).

 

Den Fraktionen werden die Zugriffe auf die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchst­zahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch eins, zwei, drei usw. ergeben.

 

Fraktionen können sich hierbei zusammenschließen.

 

Zu Vorsitzenden der Ausschüsse dürfen nur stimmberechtigte Ratsmitglieder bestimmt werden.

 

Das Zugreifverfahren und eine Anrechnung auf die den Fraktionen zustehenden Höchst­zahlen findet bei folgenden Ausschüssen keine Anwendung:

 

-          Den Vorsitz im Hauptausschuss führt kraft Amtes gem. § 57 Abs. 3 GO NRW der Bürgermeis­ter.

 

-          Der/Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes von den stimmberechtigten Mit­gliedern aus dem Kreise der dem Jugendhilfeausschuss angehörenden Ratsmitglieder gewählt.