Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse:
a Pflichtausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Integrationsrat
b freiwillige Ausschüsse
-
2. Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung werden den Ausschüssen folgende Aufgaben übertragen:
- die in der Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung beschriebenen Aufgaben
Ausschuss:
Betriebsausschuss
- sich aus dem Denkmalschutz ergebenden Aufgaben einschließlich der Entscheidung über und die Berufung von Beauftragten für die Denkmalpflege gemäß § 24 Denkmalschutzgesetz
Ausschuss: ______________________
- die Verfügung über Gemeindevermögen und die Veräußerung und Belastung von Grundstücken einschließlich der Bestellung von Erbbaurechten ab 100.000,00 Euro
Ausschuss:_______________________
- die Beratung von Klima- und ökologisch relevanten Themen von stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutzkonzept, Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer Frei- und Grünflächen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen, Ausgleichsflächenmanagement, Baumschutzsatzung, Beteiligung bei Bodenschutz- und Altlastenbelangen
Ausschuss:_______________________
3. Der Rat bildet einen Ältestenrat gem. § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung für die Stadt Kamen.
4. Der Rat bildet folgende Beiräte:
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 57 GO NRW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Kamen beschließt der Rat, welche Ausschüsse neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.
Der Rat ist zur Bildung folgender Ausschüsse bzw. Gremien verpflichtet:
- Haupt-
und Finanzausschuss gem. § 57 Abs. 2 GO NRW
- Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 57
GO NRW
- Wahlprüfungsausschuss gem. § 40
Kommunalwahlgesetz und
§ 66 Kommunalwahlordnung
- Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB
VIII
- Betriebsausschuss gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EigenbetriebsVO NRW
- Integrationsrat gem. § 27 GO NRW i.V.m. § 7 der Hauptsatzung