Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher für die Ortschaften:
1. Kamen-Mitte
2. Kamen-Methler
3. Kamen-Heeren-Werve
4. Kamen-Südkamen
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 39 Abs. 2 GO NRW sind vom Rat für die Dauer seiner Wahlperiode für jeden Gemeindebezirk Ortsvorsteher/innen zu wählen. Die Ortsvorsteher/innen sollen die Belange ihres Bezirks gegenüber dem Rat wahrnehmen. Sie sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Der Rat wählt die Ortsvorsteher/innen unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses. Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 GO NRW.
Das Stadtgebiet ist gemäß § 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen in die nachfolgenden Ortschaften eingeteilt. Für diese Ortschaften ist jeweils ein/e Ortsvorsteher/in zu wählen.
1. Kamen-Mitte (bestehend aus den Stadtteilen Kamen-Mitte, Derne und Rottum)
2. Kamen-Methler (einschl. Wasserkurl und Westick)
3. Kamen-Heeren-Werve
4. Kamen-Südkamen (einschl. Kamen-Süd)
Unter Beachtung des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 13.09.2020 hat die SPD in allen Ortschaften die Mehrheit der Stimmen erlangt.