Betreff
Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand bei der Buchungsstelle 12.08.01.525200-370
Bereitstellung von 93.828 € für die Abführung von Notarztgebühren an den Kreis Unna
Vorlage
065/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 12.08.01.525200-370 werden zusätzlich 93.828,00 € bereitgestellt, um die Abführung von Notarztgebühren an den Kreis Unna vorzunehmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß der 6. Vereinbarung zur Durchführung des Notarztdienstes im Notfallaufnahmebereich Kamen (Stadt Kamen, Gemeinde Bönen und Teilbereiche der Stadt Bergkamen) wurden für das Haushaltsjahr 2020 planmäßig 486.172 € etatisiert. Die vorgenannte Vereinbarung wurde zum 01.10.2019 geändert. Mit dieser Änderung wurden alle vorherigen Vereinbarungen gegen­standslos. Gemäß der Änderung leistet der Kreis Unna für die Bereitstellung und Aufrechterhal­tung des Notarztdienstes zur Abdeckung sämtlicher Kosten je Notfallaufnahmebereich den Kostenbeitrag in Höhe von 580.000 €. Dieser Kostenbeitrag ist dem Kreis Unna zu erstatten. Eine Refinanzierung erfolgt über die Gebührenerlöse gemäß gültiger Satzung. Eine Anpassung des Mittelansatzes im Jahr 2019 konnte nicht realisiert werden, da der FB 37.0 mit Schreiben des Kreises Unna vom 25.05.2020 über die Änderung in Kenntnis gesetzt wurde.