Betreff
Westtangente in Unna L663n – Weiterbau der OWIIIa
hier: Bericht der Verwaltung zum Sachstand
Vorlage
061/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Die Thematik OWIIIa/L663n beschäftigt Rat und Verwaltung der Stadt Kamen bereits seit den 1980er Jahren. Als Fachausschuss hat sich der Planungs- und Umweltausschuss intensiv mit den verkehrlichen Auswirkungen an dem maßgeblich betroffenen Knotenpunkt Unnaer Straße / Kamener Straße / Schattweg in Zusammenhang mit der Beratung „Verkehrsplanung Westtangente und gemeinsames Gewerbegebiet Kamen-Unna“ in den Sitzungen am 12. u. 14.07.2011 beschäftigt. In Bezug auf den Anschluss des Gewerbegebietes Unna-Kamen an das Kamen Karree wurde zuletzt ein zu dem Zeitpunkt aktualisiertes Verkehrsgutachten in der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am 19.09.2016 vorgestellt. Darüber hinaus gab es in verschiedenen Sitzungen des Rates und des Fachausschusses immer wieder Nachfragen zum Planungsstand und zur Finanzierung der Straßenbauvorhaben. Nunmehr liegen nachfolgende, aktuelle Informationen vor. 

Die Stadt Kamen wird weiter dahingehend eingebunden, dass unter Federführung der Stadt Dortmund eine gemeinsame Planungsvereinbarung für die vorbereitenden Arbeiten für die Planung der OWIIIa/L663n der Stadt Dortmund, des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna und der Stadt Kamen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorbereitet und abgeschlossen werden soll.

Des Weiteren soll eine Vereinbarung der v. g. Partner zur Kostenaufteilung vorbereitet und abgeschlossen werden, da der Landesverkehrsminister mitgeteilt hat, dass eine 100 %ige Erstattung der vorlaufenden Planungskosten nicht möglich ist. Grundvoraussetzung für die weitere Planung ist in jedem Falle eine neu zu erstellende Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Auswirkungen auf das gesamte Verkehrsnetz in Dortmund, Unna und Kamen.

 

Sämtliche zur weiteren Planung anstehenden Straßenabschnitte befinden sich nicht auf dem Gebiet der Stadt Kamen. Die Verwaltung geht daher nach wie vor davon aus, dass sich die Stadt Kamen nicht an den Planungskosten oder anderen Kosten zu beteiligen hat, aber das Vorhaben entsprechend der interkommunalen Vereinbarung aus dem Jahre 2003 weiterhin befürwortet und unterstützt. Im Jahre 2003 wurde insbesondere auch miteinander vereinbart, dass die OW IIIa / L 663n nur in Gänze und mit einem Baubeginn an dem östlichen Anschluss an die L 678 (Kamener Straße früher B 233) in Unna Königsborn realisiert werden soll. Die neue Straße wird nach einer Fertigstellung in der Baulast des Landes NRW liegen. Im südlichen Bereich auf Unnaer Stadtgebiet werden Teilabschnitte in die Baulast des Kreises Unna fallen.

 

Die folgenden Ausführungen zu 1. bis 4. dokumentieren den aktuellen Stand der Abstimmung mit der Stadt Dortmund, der Stadt Unna und dem Kreis Unna. Sie finden sich textlich in entsprechenden Drucksachen der Stadt Dortmund für die Ratssitzung im Juni 2020 sowie der Sitzung des Kreistages Unna am 23.06.2020. Die Kreisstadt Unna hat mitgeteilt, dass sie in ihrem zuständigen Fachausschuss ebenfalls eine entsprechende Mitteilung geben wird.

 

 

  1. Sachstand Weiterbau L 663n

    Der Weiterbau der OW IIIa / L 663n als Ortsumgehung von Asseln und Wickede mit Weiterführung auf dem Stadtgebiet von Unna bis zum Kamener Karree (Anschluss an die L 678 südöstlich des Kamen Karrees auf Unnaer Stadtgebiet)  ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der Stadt Dortmund, des Kreises Unna sowie der Städte Unna und Kamen.

    Die letzten Planungsaktivitäten des Landes NRW für die L663n endeten 2013 mit dem Abschluss der Umweltverträglichkeitsstudie. Diese sowie die begleitende Verkehrsunter­suchung stammen aber inhaltlich bereits aus dem Jahre 2009/2010. Das Land NRW bzw. der beauftragte Landesbetrieb Straßen.NRW haben seitdem die Planungen nicht mehr weiterfolgt. Die Maßnahme wurde im November 2018 im Landesstraßenplanungsprogramm des Landes NRW lediglich als „Schritt 2“ aufgenommen. In der Verkehrsausschussvorlage 17/1385 des Landes heißt es: „In Schritt 2 werden die Maßnahmen aufgeführt, die in dieser Wahlperiode planerisch angegangen werden sollen, sobald freie Kapazitäten vorhanden sind.“

    Nachrichtlich ist noch zu erwähnen, dass der Kreis Unna in diesem Zusammenhang eine Planungsvereinbarung mit der DB mit anschließendem Planfeststellungverfahren für die Planung der Beseitigung des Bahnüberganges K 39, Afferder Weg / Westtangende in Unna abschließen und durchführen soll. Die Planung für die Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges beginnt am vorhandenen Kreisverkehr K 39, Afferder Weg und endet an einem Kreisverkehr unmittelbar östlich der BAB A1 am Afferder Weg. An dem Kreisverkehr endet die Planung der OWIIIa als Landesstraße L663n. Die Planung der L663n führt unter der Bezeichnung „Westtangente“ von dem Kreisverkehr in nördlicher Richtung weiter zum Anschluss des Kamen Karree. Die Wirtschaftsförderung des Kreises Unna baut derzeit die innere Erschließung des Gewerbegebietes auf der Trassenführung der Westtangente vom Hallohweg bis zur Kamener Straße (B233). Die Fertigstellung erfolgt noch in 2020. Somit fehlen noch ca. 1.200 m Neubaustrecke der Westtangente zwischen dem Kreisverkehr OWIIIa / Ende Bahnübergangsbeseitigung und dem Hallohweg. Dieses Vorhaben wird von der Kreisstadt Unna und dem Kreis Unna durchgeführt.


  2. Schriftverkehr mit dem Verkehrsministerium


Seit dem Jahre 2011 bemühen sich die beteiligten Gebietskörperschaften durch Schreiben an die Verkehrsminister Michael Groschek (bis 2016) und Hendrik Wüst zur Beschleunigung der Prozesse Teile der Planung in eigener Regie durchzuführen bzw. weiterzuführen. Hierbei geht es nicht um die Durchführung des formellen Planfeststellungsverfahrens, sondern um vorbereitende Tätigkeiten in der Phase der Linienfindung und der Entwurfsplanung. Die Planfeststellung und Ausführungsplanung bleibt Aufgabe des Landesbetriebs bzw. der Bezirksregierung Arnsberg. Die Kommunen könnten durch die Vergabe der Gutachten, der Entwurfsplanung und der Durchführung der Bürgerbeteiligung den Prozess beschleunigen und das Land entlasten.

Bedingung hierfür von Seiten der Gebietskörperschaften war die vollständige Erstattung der Planungskosten. Hierzu gehören sowohl die externen Kosten (wie Gutachtern, Ingenieurleistungen) als auch die Personalkosten. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund hat zusammen mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden und dem Landrat des Kreises Unna mehrfach den jeweils amtierenden Verkehrsminister aufgefordert die Planung weiterzuführen oder die Kommunen durch entsprechende Kostenerstattung in die Lage zu versetzen, die Planung selbst vorzubereiten.

Die letzte Antwort von Minister Hendrik Wüst zur Weiterbau der OW IIIa/L663n stammt vom 12. März 2020 als Antwort auf ein Schreiben von OB Sierau, Landrat Makiolla, Bürgermeisterin Kappen und Bürgermeister Kolter. In diesem Schreiben eröffnet das Ministerium, dass zusätzlich zu den externen Planungskosten  (wie Gutachten etc.) eine Verwaltungs­pauschale von 15% geltend gemacht werden kann und für alle über 150.000 € hinaus gehenden Kosten ein Pauschale von 10%. Die externen Planungskosten werden zu 100% übernommen. Trotz der Bemühungen der Gebietskörperschaften ist eine vollständige Übernahme der Personalkosten nicht durchsetzbar gewesen.

Konkret ist mit dem Land eine entsprechende Planungsvereinbarung abzuschließen.


  1. Kostenschätzungen für die externen Planungskosten und Personalbedarf

    Bereits 2012 sind die externen Kosten für die erforderlichen Gutachten (Vorentwürfe etc.) auf rd. 800.000 geschätzt worden. Die Daten aus der zu dem Zeitpunkt noch aktuellen Verkehrs­untersuchung und Umweltverträglichkeitsstudie hätten genutzt werden können. Diese sind inzwischen fast 10 Jahre alt und bedürfen einer vollständigen Neubearbeitung. Hinzu kommt die Entwicklung der Bau- und Planungskosten in den letzten Jahren und dem gestiegenen Bedarf nach professioneller Begleitung von Dialogverfahren. Aus diesen Gründen wird aktuell mit einer geschätzten Gesamtsumme von 1,5 Mio. € an externen Planungskosten gerechnet. Daraus ergäbe sich eine Verwaltungspauschale von 157.500 € (10,5% der externen Kosten; vgl. Tab. 1)

 

Externe Kosten in €

Erstattung in %

Verwaltungspauschale in €

150.000 €

15%

22.500 €

1.350.000 €

10%

135.000 €

Summe:              1.500.000 €

10,5% (errechnet)

157.500 €

Tab. 1: Berechnung der Verwaltungspauschale

 

Da die externen Kosten nicht in einem Jahr, sondern in einem Zeitraum von mindestens 3-5 Jahren abfließen würden, würde dies eine Erstattung des Koordinierungs­aufwandes von max. 31.500 € pro Jahr (bei 5 Jahren) bedeuten.

Die Stadt Dortmund geht von einem Personalbedarf von 2 Ingenieurstellen für 5 Jahre und einem personellen Gesamtaufwand von ca. 1,2 Mio. € aus. Außerdem führt die Stadt Dortmund aus, dass in Bezug auf die nördliche Abwicklung und Weiterführung durch den Kreis Unna Personal vorzuhalten ist.

 

In diesem Zusammenhang wird in der Vorlage der Stadt Dortmund folgendes ausgeführt:

„Allein bei zwei Stellen und einer Förderung von 31.500 € im Jahr würde somit die angebotene Verwaltungspauschale etwa 13% der Kosten der zwei Arbeitsplätze bei der Stadt Dortmund decken. Da aber der Kreis Unna auch eine Stelle einrichten möchte, kann die Stadt Dortmund die Erstattung der Verwaltungskostenpauschale nicht zu 100% in Anspruch nehmen und der Kostendeckungsgrad sinkt.

Es bedarf somit als weiteren Schritt, einer genauen Kalkulation des Personalbedarfs und der Personalkosten für die nächsten 5 Jahre ... sowie eine Abstimmung mit dem Kreis Unna, der Stadt Unna und der Stadt Kamen über die Kostenaufteilung, die Federführung und die Aufteilung der Verwaltungskostenpauschale..“).

 

  1. Zeitplanung und weiteres Vorgehen

 

Für die erforderlichen Verhandlungen zu den Vereinbarungen mit dem Land NRW und den beteiligten Gebietskörperschaften wird aus heutiger Sicht ein Zeitraum von 6 Monaten eingeplant. Ggfls. notwendige Beschlüsse über eine mit der Landesstraßen-bauverwaltung abzuschließende Vereinbarung sind daher voraussichtlich frühestens zu Beginn des Jahres 2021 erforderlich.

Anschließend wären dann zunächst in Dortmund und beim Kreis Unna Stellen auszuschreiben und zu besetzen. Dies braucht relativ viel Zeit und bedeutet, dass mit den eigentlichen Planungen (Erstellung Leistungsbilder, Ausschreibung etc.) nicht vor Ende 2021 begonnen werden kann.

 

Die Verwaltung wird den Rat der Stadt Kamen auf dem Laufenden halten und ggfls. notwendige Beschlüsse rechtzeitig vorbereiten.

 

 


Anlagen:

 

  1. Lageplan nördlicher Abschnitt der L663 (OWIIIa/Westtangente)
  2. Lageplan OWIIIa