Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2019 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der Lagebericht
wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 22.212,10 € wird durch die Stadt Kamen
ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2019 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs
der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 151.000 € angemeldet. Dies entsprach
im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2019 (151.561 €) der GmbH.
Daraufhin wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der
Geschäftsführung der GmbH drei Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in
Höhe von insgesamt 131.561 € in 2019 geleistet, was im Wesentlichen dem
Wirtschaftsplanergebnis abzüglich eines vereinbarten
HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 € entsprach. Im Ergebnis ist
ein tatsächlicher Verlust i. H. v. 22.212,10 € erwirtschaftet worden. Dies
entspricht einer zusätzlichen Haushaltsverbesserung von 108.787,90 €
hinsichtlich des Haushaltssicherungskonzeptes.
Da die Geschäftsführung der TPK GmbH schon ein deutlich besseres
Ergebnis absehen konnte, wurden im Haushaltsjahr 2019 bereits 50.000 € an
die Stadt Kamen zurückgezahlt. Demnach sind von der GmbH nach Feststellung des
Jahresabschlusses nur noch 59.348,90 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im
Laufe des Jahres 2020 wieder gehalten werden kann. Die Auswirkungen der seit
Anfang März auftretenden Corona-Pandemie in Deutschland werden allerdings auch
nachhaltig die Ergebnisse der Arbeit der TECHNOPARK KAMEN GmbH beeinflussen.
Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages
beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat,
über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des
Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.
Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der
EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei
Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage
ersichtlich.
Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht
zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 08.06.2020 vorgelegen.
Der
Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der TPK GmbH haben in der
Sitzung vom 08.06.2020 den Jahresabschluss vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates der Stadt Kamen festgestellt.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Anlage:
Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum 31.12.2019