Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2019
Vorlage
056/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2019 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 22.212,10 € wird durch die Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2019 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 151.000 € angemeldet. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2019 (151.561 €) der GmbH.

 

Daraufhin wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH drei Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von insgesamt 131.561 € in 2019 geleistet, was im Wesentlichen dem Wirtschaftsplanergebnis abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 € entsprach. Im Ergebnis ist ein tatsächlicher Verlust i. H. v. 22.212,10 € erwirtschaftet worden. Dies entspricht einer zusätzlichen Haushaltsverbesserung von 108.787,90 € hinsichtlich des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Da die Geschäftsführung der TPK GmbH schon ein deutlich besseres Ergebnis absehen konnte, wurden im Haushaltsjahr 2019 bereits 50.000 € an die Stadt Kamen zurückgezahlt. Demnach sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses nur noch 59.348,90 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.

 

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im Laufe des Jahres 2020 wieder gehalten werden kann. Die Auswirkungen der seit Anfang März auftretenden Corona-Pandemie in Deutschland werden allerdings auch nachhaltig die Ergebnisse der Arbeit der TECHNOPARK KAMEN GmbH beeinflussen.

 

Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat, über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 08.06.2020 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der TPK GmbH haben in der Sitzung vom 08.06.2020 den Jahresabschluss vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Kamen festgestellt.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

Anlage:

 

Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum 31.12.2019