Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der
Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend
aufgeführt abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 308.909,62 € wird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftsplan
2019 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschafterversammlung
der KBG mit einem Verlust von 349.000 € beschlossen.
Im Haushalt der
Stadt Kamen ist für das Jahr 2019 ein Betrag von 350.000 € eingestellt. Davon
wurden 349.000 € unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG
ausgezahlt.
Der Verlust des
Jahres 2019 beträgt 308.909,62 €. Unter Berücksichtigung der bereits
geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses
in der Gesellschafterversammlung im August 2020 40.090,38 € von der KBG
an die Stadt zurück gezahlt.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 30.072,13 €
verbessert.
Die Gesellschaft
erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von
-309 T€ (Vj. -339 T€). Die Gesamterträge stiegen im Verhältnis zum
Vorjahr um 53 T€ auf 856 T€ (Vj. 803 T€). Alleine im
Gastronomie-/Restaurantbereich wurden 80 T€ höhere Umsätze erzielt als noch im
Vorjahr. Zudem konnten höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen –
hier Urlaub und Überstunden (+15 T€) generiert werden. Diese Mehreinnahmen
konnten die Umsatzrückgänge im Bereich der Fremdveranstaltungen (-28 T€)
deutlich kompensieren. Die Gesamtaufwendungen stiegen um 23 T€ auf
1.165 T€ (Vj. 1.142 T€). Die Aufwandsmehrungen resultieren unter
anderem aus umsatzabhängigen Aufwendungen, insbesondere bei dem Einkauf von
Speisen und Getränken (+24 T€). Deutlich reduziert werden konnten die
Aufwendungen im Bereich Dienstleistungsaufwand für Veranstaltungen (-20 T€) und
Unterhaltungsaufwand (-12 T€).
Auch im Jahr 2019
wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur
Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die
Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den
Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die
Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters
gestellt.
Der nach
§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung
aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen
geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr.
Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als
Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.
Der geprüfte
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung
am 04.06.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Gemäß
§ 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die
Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der
Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter
der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem.
§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen
nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der
Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlage
Testatexemplar der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019