Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019
Vorlage
053/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.            Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 308.909,62 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftsplan 2019 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Ge­sellschafterversammlung der KBG mit einem Verlust von 349.000 € beschlossen.

Im Haushalt der Stadt Kamen ist für das Jahr 2019 ein Betrag von 350.000 € eingestellt. Davon wurden 349.000 € unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

Der Verlust des Jahres 2019 beträgt 308.909,62 €. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafter­versammlung im August 2020 40.090,38 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 30.072,13 € verbessert.

 

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von -309 T€ (Vj. -339 T€). Die Gesamterträge stiegen im Verhältnis zum Vorjahr um 53 T€ auf 856 T€ (Vj. 803 T€). Alleine im Gastronomie-/Restaurantbereich wurden 80 T€ höhere Umsätze erzielt als noch im Vorjahr. Zudem konnten höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen – hier Urlaub und Überstunden (+15 T€) generiert werden. Diese Mehreinnahmen konnten die Um­satzrückgänge im Bereich der Fremdveranstaltungen (-28 T€) deutlich kompensieren. Die Ge­samtaufwendungen stiegen um 23 T€ auf 1.165 T€ (Vj. 1.142 T€). Die Aufwandsmehrungen resultieren unter anderem aus umsatzabhängigen Aufwendungen, insbesondere bei dem Einkauf von Speisen und Getränken (+24 T€). Deutlich reduziert werden konnten die Aufwendungen im Bereich Dienstleistungsaufwand für Veranstaltungen (-20 T€) und Unterhaltungsaufwand (-12 T€).

 

Auch im Jahr 2019 wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters gestellt.

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesell­schafterversammlung am 04.06.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschaf­terbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu ent­scheiden.

 

Anlage

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019