Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Kamen
Vorlage
049/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2019 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

2.    Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 3.726.877,42 € wird durch eine Ent­nahme in Höhe von 3.726.877,42 € aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

3.    Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2019 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushalts­jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus­haltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mö­gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 5 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestä­tigte Entwurf des Jahresab­schlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2019

- Anhang

 

und einem Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW.

 

Die Bürgermeisterin leitete dem Rat zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsaus­schusses am 08.06.2020 den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beraten und ihn sich voraussichtlich zu eigen machen. Dem Rat der Stadt Kamen wird gem. § 59 Abs. 3 GO NRW berichtet, dass die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH entspricht. Es sind keine Einwendungen zu erheben. Der von der Bürgermeisterin aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gebilligt.

 

In der Folge stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haus­haltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres­abschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahres­fehl­betrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die Bürgermeisterin beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.

 

Die Bilanz zum 31.12.2019 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 352.984.384,05 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Haushaltsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.726.877,42 € aus.

 

Mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.726.877,42 € wird der Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert sich dadurch entspre­chend in der Schlussbilanz zum 31.12.2019 auf 33.044.215,19 €.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird empfohlen, der Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.