Die Betriebsabrechnung des Jahres 2019 der Stadtentwässerung Kamen ist
in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der
einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2019 (Spalten 6 und
7) werden aus dem Jahresabschluss 2019 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3)
entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein-
/Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte
und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der
Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung analog zur Gebührenkalkulation getrennt
nach der Schmutzwassergebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr (Spalte 8
bis 11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und Leistungen für
die Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden. In den
Spalten 13 bis 26 sind die Beträge der Gebührenkalkulation 2019 und der
Betriebsabrechnung 2018 als Vergleichswerte aufgeführt.
Die Betriebsabrechnung 2019 schließt nach Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Schmutzwassergebühr mit einer Überdeckung
in Höhe von 197.935,01 € und für die Niederschlagsabwassergebühr mit einer
Überdeckung in Höhe von 303.997,21 € ab.
Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses (3.992.807,42 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung
basiert hauptsächlich darauf, dass
-
die handelsrechtlichen Erträge wie die Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 389 T€), die
periodenfremden Erträge (rd. 181 T€) sowie die sonstigen Finanzerträge
(rd. 2 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keine Erlöse
darstellen,
-
die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische
Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorische Zinsen für
das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstellungskosten) in der Kalkulation
wie auch der Betriebsabrechnung höher ausfallen als die handelsrechtlichen
Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung
(Differenz bei Abschreibungen: 923 T€, Differenz bei Zinsen: 2.891 T€; insgesamt
rd. 3.759 T€) sowie
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung (rd. 256 T€), periodenfremde Aufwendungen
(rd. 507 T€) und Aufwendungen für Swaps (rd. 54 T€) enthalten sind, die in
der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres
darstellen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2019 aus folgenden Wertveränderungen
im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2019 (hier: ohne Aufteilung
nach Schmutzwasser- oder Niederschlagsabwassergebühr):
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2019 |
3.993 T€ |
./. |
Erträge aus Auflösung v. Sonderposten für
Zuschüsse |
389 T€ |
./. |
Periodenfremde Erträge |
181 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
256 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Abschreibung |
923 T€ |
+ |
Periodenfremder Aufwand |
507 T€ |
+ |
Aufwand für Verluste aus Abgang von
Anlagevermögen |
77 T€ |
./. |
Sonstige Finanzerträge |
2 T€ |
+ |
Aufwand für Swaps |
54 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Zinsen |
2.891 T€ |
= |
Betriebsergebnis
2019 |
501 T€ |
Das KAG
NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung)
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen
ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Folgende
Kostenüber-bzw. -unterdeckungen sind aus den Vorjahren noch auszugleichen:
Überdeckung SW 2017: + 121.780,94 € (Einstellung erfolgt in 2021)
Überdeckung SW 2018: + 129.077,46 € (davon 129.000 € bereits in 2020 eingestellt)
Unterdeckung NW 2018: - 17.459,46 € (davon 17.400 € bereits in 2020 eingestellt)
Wie
die Kostenüberdeckungen bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagsabwassergebühr
aus 2019 bei den Kalkulationen der Gebührensätze 2021-2023 jeweils
gebührenmindernd eingesetzt werden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2020)
entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Bedingungen
und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2021 und die folgende Jahre
bekannt sind.
Anlagen:
Betriebsabrechnung 2019