hier: Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen ab dem 01.05.2020
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Die Stadt Kamen setzt die
Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
-
Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§
1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
-
Angeboten zur
Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
weiterhin auch für den Zeitraum
ab dem 01.05.2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum
eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2020 verwiesen.