Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen ab dem 01.05.2020
Vorlage
040/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Kamen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Sat­zungen für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-       Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

weiterhin auch für den Zeitraum ab dem 01.05.2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2020 verwiesen.