hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Die Bürgeranregung zur Einrichtung einer 30er Zone auf einem Teilstück der Straße „Am Langen Kamp“ (zwischen dem Kreisverkehr „Westicker Straße“ und der Straße „Lindenalle“) wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Antragstellerin beantragt zur Sicherung des Schulweges für die Kinder der Jahnschule in Kamen-Methler die Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf einem Teilstück der Straße „Am Langen Kamp“ zwischen dem Kreisverkehr „Westicker Straße“ und der Straße „Lindenalle“.
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.
Aus diesem Grund wird die Anregung zur Beratung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Anlagen:
Bürgeranregung