1.
Grundlagen
Der
Grundlagenbeschluss beim RVR
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vom 24.09.2012 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass sich der RVR verstärkt mit dem Thema „Mobilität in der Metropole Ruhr“ auseinandersetzen soll (RVR Drucksache Nr. 12/0679). Es sollte ein Grundkonzept für ein regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr in enger Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des öffentlichen Nahverkehrs und den Vertretern der Wirtschaft erarbeitet werden. Mit diesem Beschluss erhielt der RVR den Auftrag zu einer regionalen Gesamtbetrachtung des Themas Mobilität, die bislang in dieser Form und der damit verbundenen integrativen und verkehrsträgerübergreifenden Perspektive nicht stattgefunden hat.
Das von der Verwaltung des RVR skizzierte Grundverständnis der Aufgabe und der Vorschlag zur Struktur für den Erarbeitungsprozess wurde von der RVR-Verbandsversammlung am 15.03.2013 beschlossen. Die RVR-Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den mit dem Fachdialog Verkehr & Mobilität begonnenen Diskussionsprozess fortzuführen und einen Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ einzuberufen, um mit diesem an einem Verkehrsträger übergreifenden, an den Verkehrsbedürfnissen der Region orientierten Mobilitätsentwicklungskonzept zu arbeiten (RVR Drucksache Nr. 12/0766).
Die Erarbeitungsstufen
Die Erarbeitung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr erfolgte in kontinuierlicher Zusammenarbeit und im Dialog mit fachlichen Vertretern und Vertreterinnen der Verbandskommunen und regionalen Partnern mit dem Ziel, ein integriertes Konzept für die Mobilität in der Metropole Ruhr zu erstellen.
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr setzt sich aus zwei Stufen zusammen:
·
Stufe
1 - Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr
·
Stufe
2 - Analyse, Handlungsansätze und Modellprojekte.
In den Folgejahren nach Verabschiedung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr soll eine bedarfsgerechte Fortschreibung und Anpassung der Maßnahmen im Drei-Jahres-Rhythmus erfolgen, die durch eine jährliche Evaluation ergänzt wird.
Der Beteiligungsprozess im Arbeitskreis
Regionale Mobilität
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept sollte der RVR gemäß Auftrag des Planungsausschusses und der Verbandsversammlung in Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Kreisen im RVR und weiteren regionalen Akteuren aus Verkehr, Umwelt und Wirtschaft entwickeln.
Aus diesem Grunde wurde zum Aufbau einer regionalen Arbeitsstruktur der Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ initiiert, dessen konstituierende Sitzung am 20.03.2013 stattfand. Insgesamt traf der Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ seitdem zwanzigmal zusammen. Zur Teilnahme eingeladen werden Fachvertretende der Städte, Gemeinden, Kreise, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, des VCD, Pro Bahn, des VDV, der VRR AöR, des ADFC, des NWL, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, des ILS, des Verkehrsministeriums NRW sowie weitere Verbände aus dem Mobilitäts- und Logistiksektor.
Selbstverständnis
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr stellt auf regionaler Ebene eine integrierte, verkehrsträgerübergreifende und ganzheitliche Betrachtung von Verkehr und Mobilität in der Metropole Ruhr und über deren Grenzen hinaus dar. Dabei werden sowohl Spannungsfelder der Mobilität als auch lokale Zuständigkeiten und die regionale Identität berücksichtigt. Gleichzeitig galt es jedoch, die Interessen verschiedenster Akteure und den Anspruch an ein integriertes Konzept in Einklang zu bringen.
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr ist umsetzungs- und zukunftsorientiert. Es stellt keinen Ersatz für kommunale Planungen dar und erhebt auch keinen Alleinvertretungsanspruch des RVR. Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr steht für eine innovative, regionale Mobilität.
2.
Die 1. Stufe:
Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen
Mobilität in der Metropole Ruhr
Basierend auf dem Meinungsbildungsprozess im Arbeitskreis Regionale Mobilität und der aus diesem heraus gebildeten Arbeitsgruppe Leitbilder und Ziele führte der RVR ein Vergabeverfahren zur Entwicklung von Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde im Mai 2014 die Bietergemeinschaft Planersocietät & Orange Edge ausgewählt.
Mit dem Endbericht zu Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen
Mobilität in der Metropole Ruhr wurde unter dem regionalen
Mobilitätsleitbild „Die vernetzte
Metropole Ruhr“ ein regionales, verkehrsartenübergreifendes
Mobilitätsleitbild mit den folgenden sechs Leitsätzen vorgelegt:
Leitsatz 1: Die nach außen vernetzte Metropole Ruhr
Vernetzung im Bereich Wirtschafts- und Personenverkehr mit benachbarten Regionen sowie nationalen/internationalen Metropolregionen und Verkehrsnetzen stärken und weiterentwickeln.
Leitsatz 2: Die in sich vernetzte Metropole Ruhr
Erreichbarkeit innerhalb der Region für Wirtschafts- und Personenverkehr verbessern.
Leitsatz 3: Der starke Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr
Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr durch einen leistungsfähigen und umweltverträglichen Verkehr weiter stärken.
Leitsatz 4: Raumdifferenzierte Mobilität
Mobilitätsangebote und Verkehrsinfrastruktur in Hinblick auf Siedlungsstrukturen und Flächen raumdifferenziert und übergreifend qualifizieren.
Leitsatz 5: Der umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr
Negativen Folgen und Belastungen, die durch Verkehr auf Stadt, Mensch, Klima und Umwelt entstehen, minimieren.
Leitsatz 6: Mobilität für alle in der Metropole Ruhr
Gleichberechtigte Mobilitätsteilhabe und Chancengleichheit - auch unter dem Aspekt Geschlechtergerechtigkeit - für individuelle Mobilität stärken und weiterentwickeln.
In der Verbandsversammlung des RVR vom 01.07.2016 (RVR Drucksachen Nr. 13/0178-2 und Nr. 13/0533) wurde die RVR-Verwaltung beauftragt, das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr (2. Stufe) auf Grundlage des Endberichtes zu Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität einschließlich der Anregungen aus dem Planungsausschuss vom 26.08.2015 zu erarbeiten. Dabei waren auch die Anregungen aus den Fraktionen im RVR sowie der IHK/HWK und zu den Punkten
·
Veränderung
Modal-Split durch technische Innovationen
·
Ansatz
zur Koordination des interkommunalen bzw. regionalen Busverkehrs
·
Problemlagen
in Teilräumen des Verbandsgebietes
zu beachten.
3.
Die 2. Stufe des
Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr
Die Erarbeitung der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr erfolgte mit dem im Rahmen eines EU-weiten Auswahlverfahrens ermittelten internationalen Gutachterkonsortium bestehend aus Planersocietät (Dortmund), Spiekermann & Wegener (Dortmund), Geertz Gutsche Rümenapp (Hamburg, Berlin), Goudappel Coffeng (Deventer) und Hanseatic Transport Consultancy (Hamburg) zwischen Februar 2018 und August 2019. Diese Erarbeitung wurde von einer engen Zusammenarbeit und im fachlichen Dialog mit Verbandskommunen und regionalen Partnern unter Einbindung des fachlichen Arbeitskreises Regionale Mobilität begleitet.
Die Erarbeitung der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr gliederte sich in drei Phasen:
·
Phase
1: Analyse,
·
Phase
2: Zentrale
Handlungsansätze für ein
integriertes Mobilitätsentwicklungs-
konzept,
·
Phase
3: Modellprojekte.
Phase 1: Analyse
Die Analyse beinhaltet die zielorientierte, verkehrsträgerübergreifende Analyse der Mobilität in der Metropole Ruhr, die Analyse der Stärken und Schwächen der heutigen Mobilitäts- und Verkehrsstruktur in der Metropole Ruhr sowie den Bezug zu Leitbildern und Zielaussagen.
Zu den inhaltlichen Bausteinen der Analyse zählen:
·
Motorisierter
Individualverkehr
·
Wirtschafts-
und Logistikverkehr
·
Luftverkehr
·
ÖPNV
/ Intermodalität
·
Radverkehr
·
Klima
und Umwelt
·
Innovationen
und Digitalisierung
·
Marketing
und Kommunikation
·
Raum-
und Siedlungsentwick
lung
·
Trends
im Mobilitätsverhalten
Die methodische Herangehensweise basiert u.
a. auf einer vorausgehenden Literaturrecherche, der Analyse zu Stärken und
Schwächen in der Region und einer Erreichbarkeitsanalyse.
Bezogen auf das Verkehrsaufkommen in der Metropole Ruhr werden neben Quell- und Zielverkehren auch die Transitverkehre berücksichtigt. Bei den Verkehrszwecken werden sowohl Pendlerverkehre und betriebliche Verkehre als auch Freizeitverkehre untersucht.
Weitere analytische Themenschwerpunkte beziehen sich beispielsweise auf die Verkehrsinfrastruktur und Unfallschwerpunkte im Straßennetz.
Im Rahmen der Erreichbarkeitsanalyse wurden neben KEP-Standorten (Kurier-, Express- und Paketdienste) auch Großstandorte des Versandhandels sowie öffentlicher Einrichtungen in die Untersuchungen zu Phase 1 einbezogen. Darüber hinaus wurde bezüglich der Erreichbarkeit von Gewerbegebieten nicht nur der Logistikverkehr betrachtet sondern auch die Erreichbarkeit für die Mitarbeiter berücksichtigt. Zusätzlich wurde für Güter- und Logistikverkehre der Modal-Split der Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene ermittelt.
Auf internationaler Ebene wurde die Anbindung der Metropole Ruhr im Luftverkehr, Straßenverkehr, Schienenverkehr und Schiffsverkehr untersucht. Dabei wurde auch die Erreichbarkeit der Flughäfen Dortmund und Düsseldorf sowie der Nordseehäfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und der relevanten deutschen Nordseehäfen berücksichtigt.
Die Analysen zum Leitsatz Die in sich vernetzte Metropole Ruhr zeigten aus Sicht der Gutachter, dass die Erreichbarkeiten sowie hohe Pkw-Nutzung im Personenverkehr deutliche Potenziale im ÖV und Radverkehr belegen. Darüber hinaus gelangten die Gutachter zu der Ansicht, dass auch in der Verknüpfung der Verkehrsträger untereinander deutliche Potenziale zur Verlagerung von Wegen auf den Umweltverbund bestehen. Neben infrastrukturellen Optimierungsnotwendigkeiten sei hierzu auch die Verbesserungen im Bereich der Orientierung und Nutzerfreundlichkeit erforderlich. Derzeit fehle es vor allem an einer regionalen Koordination der lokalen Angebote im ÖV und Radverkehr.
In den Analysen zum Leitsatz Der starke Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr wurde von den Gutachtern dargestellt, dass Produktion und Konsum wichtige Logistik-Standortfaktoren in der Metropole Ruhr sind: „Die Metropole Ruhr zählt zu den bedeutendsten Logistikstandorten Europas“ und „ist nach wie vor ein industrielles Schwergewicht, insbesondere für die transportintensive metallerzeugende und -verarbeitende Industrie. Die Region profitiert von der zentralen Lage in Deutschland und Europa und der direkten Anbindung an die Seehäfen in Rotterdam und Antwerpen.“
Die Analyse des Leitsatzes Der umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr zeigte, dass der Verkehr in der Metropole Ruhr weiterhin eine Vielzahl von negativen Folgen und Belastungen induziert. Eine Reduktion erscheint nur durch eine verstärkte Nutzung effizienter und umweltverträglicher Verkehrsmittel sowie eine regional abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung möglich.
Im Rahmen der Analyse zur Raumdifferenzierten Metropole Ruhr wurde von den Gutachtern festgestellt, dass die Erreichbarkeit der Oberzentren aus geringer verdichteten Räumen mit allen Verkehrsmitteln schlechter ist. Besonders betroffen sind der Radverkehr und der ÖV. Erreichbarkeiten im ÖV sind neben der Lage zentralörtlich hochrangiger Einrichtungen (Krankenhäuser, Universitäten, etc.) auch stark von der Erschließung mit dem SPNV abhängig. Die Angebotsqualität im ÖV ist dabei vor allem im Busverkehr von der Gebietstypologie abhängig. Im SPNV verlaufen Achsen mit starkem Bedienungsangebot auch in dünner besiedelte Teilräume. Ergänzende Mobilitätsangebote für den Alltagsverkehr wie das metropolradruhr und Carsharing bleiben vor allem auf den Ballungskern beschränkt.
Bezüglich des Leitsatzes Mobilität für alle in der Metropole Ruhr stellten die Gutachter fest, dass „der individuelle Zugang zum Pkw in der Metropole Ruhr hoch“ sei. „Jedoch insbesondere der Zugang zum Rad sowie zum ÖV ist gering – diese Verkehrsmittel stellen für viele Nutzer*innen scheinbar keine Alternativen dar. Barrieren zur verstärkten Nutzung des ÖV entstehen insbesondere durch die bestehende Haltestelleninfrastruktur, die Reisezeiten, Takte sowie das Ticketsystem.“
Die Ergebnisse der Analysephase des
Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr
(RVR-Drucksache Nr. 13/1261)
wurden seitens der Verwaltung im Planungsausschuss am 28.11.2018 in Form eines
176 Seiten umfassenden Analyseberichtes vorgestellt. Hinweise aus dem
fachlich besetzten Arbeitskreis Regionale Mobilität zur Analyse sind in den nun
vorgelegten Entwurf des Endberichts eingeflossen.
Phase 2: Handlungsansätze
Die Handlungsansätze bauen auf den
Ergebnissen der Analysephase auf und orientieren sich an den sechs oben
genannten Leitsätzen zu Leitbildern und Zielaussagen:
Als Auswahlkriterien für alle Handlungsansätze wurden folgende Elemente herangezogen:
Die Handlungsansätze sollen
·
Wirksam
·
Individuell
·
Nachhaltig
·
Zukunftsgerichtet
·
Erreichbar/Umsetzbar
·
Regional
sein.
Zugehörig zu den 36 Handlungsansätzen sind rund 150 Handlungsoptionen, die Teilaspekte eines Ansatzes jeweils konkreter beschreiben. Das Leitbild der Raumdifferenzierten Mobilität in der Metropole Ruhr ist als Querschnittsthema in allen vorliegenden Handlungsansätzen enthalten.
Aus den Handlungsoptionen werden in einem späteren Schritt die Modellprojekte entwickelt.
Nachfolgend werden die erarbeiteten Handlungsansätze aufgeführt:
Einige der als Handlungsansätze aufbereiteten Themen wurden im Arbeitskreis Regionale Mobilität kontrovers diskutiert. Diese Themen sind nachfolgend aufgeführt:
·
Lärmbelastung
reduzieren – Aufstellen eines regionalen Lärmminderungsplans für die Metropole
Ruhr
·
Neubaustrecke
Metropole Ruhr – Köln für bessere Fernverkehrsanbindung
·
Verstärkte
regionale Abstimmung der Schieneninfrastruktur überprüfen
·
Parkraum
besser nutzen: Regionales Parkraummanagement
·
Schaffung
einer gemeinsamen Dachmarke für Verkehrsträger des Umweltverbundes
·
Anfertigung
eines Tarifgutachtens zur Erhöhung der Tarifgerechtigkeit
·
Gemeinsame
und abgestimmte verkehrsarme Siedlungsentwicklung
·
Dortmund
Airport - Anbindung an den regionalen ÖPNV schaffen
Phase 3: Modellprojekte
Die Modellprojekte stellen ein Grundgerüst für das Leitbild „Vernetzte Mobilität in der Metropole Ruhr“ dar. Dazu gilt es, die einzelnen Stärken und Kompetenzen der Akteure in der Region einzubinden und bestehende Strukturen aufzunehmen.
Die 23 Modellprojekte sind
·
praxisorientiert,
d. h sie benennen Arbeitspakete, Projektstrukturen, Bausteine sowie Inhalte der
Projekte und sind Grundlage für eine praktische Umsetzung
·
zielgerichtet,
d. h. sie basieren auf einer konsequenten Herleitung von Leitsätzen und Zielaussagen
über die Handlungsansätze (36) und Handlungsoptionen (ca. 150) zu den
Modellprojekten
·
innovativ,
d. h. sie sollen sowohl als kurzfristiger Lösungsvorschlag, aber auch einer
zukunftsfähigen Ausrichtung der Metropole Ruhr dienen
·
gemeinsam,
d. h. sie basieren auf der Bildung und Nutzung von Netzwerken sowie auf der
Einbeziehung von relevanten Akteuren und bauen auf den Vorerfahrungen und
bisherigen Aktivitäten auf.
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M-I 10.5 |
Alles auf eine Karte - Einführung eines Tickets für alle Verkehrsmittel |
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M-U 5.1 |
Mobilstationen - Ausstattungen für vernetzte Mobilität der Region |
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M-S 2.4 |
Grenzenlos mobil - auf dem Weg zu einem einzigen Tarif in der Metropole Ruhr |
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M-S 9.2 |
IGA 2027 - ein nachhaltiges Mobilitätskonzept |
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M-I 3.1 |
Verkehrsmodell Metropole Ruhr - Aufbau eines multimodalen Verkehrsmodells für die Region |
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M-I 4.2 |
open.data metropoleruhr - Aufbau eines offenen Datenportals für Mobilitätsdaten |
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M-U 4.2 |
Siedlungsentwicklung und Erreichbarkeit - Identifizierung von Flächen für Siedlungsentwicklungen |
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M-I 7.1 |
Smart Region: Mobility – Pilotquartiere – Vom Konzept zur Umsetzung |
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M-I 7.3 |
Smart Region: Roads – Maßnahmen testen und Pilotstraßen auswählen |
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M-I 9.1 |
Regionales Parkraummanagement - Vom Konzept zur Umsetzung |
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M-W 2.4 |
Smart Shipping - Pilotregion für moderne Binnenschifffahrt |
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M-A 1.5 |
Dortmund Airport - Anbindung an den regionalen ÖPNV schaffen |
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M-A 2.1 |
Stationen als Willkommensorte - Ausstattungsstandards für die Gestaltung von Verkehrsstationen und des Umfelds |
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M-I 1.1 |
Schiene 2040 - Ausbauplanung für die Schieneninfrastruktur in der Metropole Ruhr |
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M-I 1.2 |
Städte an die Schiene - leistungsfähige ÖPNV-Anbindung für Städte ohne Schienenanbindung |
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M-S 1.2 |
Regionaler Nahverkehrsplan - ein Kooperationsprojekt |
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M-W 1.2 |
Logistik-Hubs - Bündelungs- und Umschlagspunkte für Schwerlastverkehre schaffen |
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M-W 2.2 |
Gleisanschlussbörse - Vom Konzept zur Umsetzung |
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M-W 4.1/ M-W
4.3 |
Micro-Hubs - Aufbau eines Leitfadens und einer Datenbank |
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M-S 5.1 |
Regionale Mobilitätspartnerschaften – Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kommunen für eine effiziente und umweltgerechte Mobilität |
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M-I 11.1 |
Regionales Radwegenetz - Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes |
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M-I 11.2 |
Bike-and-Ride - Vom Konzept zur Umsetzung |
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M-U 6.1 /
M-U 6.3 |
metropolradruhr - Ausbau und Weiterentwicklung des regionalen Fahrradverleihsystems |
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4. Beteiligungsphase
Regionalkonferenzen
Die drei jeweils dreistündigen Regionalkonferenzen, zu denen Politik, Verwaltung und Verbände/ Institutionen eingeladen wurden, fanden
·
am
04.12.2019 in Wesel (Regionalkonferenz West),
·
am
19.12.2019 in Unna (Regionalkonferenz Ost),
·
am
29.01.2020 in Recklinghausen (Regionalkonferenz Mitte)
statt.
Die Veranstaltungen, in denen über die wesentlichen Inhalte des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes informiert wurde, waren mit jeweils etwa 60 Teilnehmenden gut besucht.
Eine weitere Informationsveranstaltung für Vertretende der Wirtschaftsverbände ist für März 2020 vorgesehen.
Für die weiteren Schritte des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes braucht es den Schulterschluss vieler Akteure. Der RVR steht mit dem Land NRW über die Ruhrkonferenz und den Aufgabenträgern VRR und NWL dazu in engem Austausch.
Auf Basis des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 11.10.2019 wurden die am Arbeitskreis Regionale Mobilität beim RVR beteiligten Kommunen, Kreise und Verbände/Institutionen über das Beteiligungsverfahren informiert und eingeladen, die Befassung zum Entwurf des Endberichtes in Ihren Häusern durchzuführen und dem RVR ihre Anregungen und Hinweise bis zum 29. Mai 2020 zukommen zu lassen.
Nach dieser Beteiligungsphase findet die Auswertung beim RVR statt. Es ist vorgesehen, dass die Ergebnisse dieses Prozesses im September 2020 den politischen Gremien des RVR zur Beratung vorgelegt werden.
5.
Weiteres Vorgehen
Nach derzeitigem Stand wird aus Sicht der Verwaltung eine weitergehende Stellungnahme nicht erforderlich sein. Wie oben beschrieben, war die Verwaltung intensiv in den Prozess der Erstellung des Konzeptes eingebunden, viele inhaltliche Punkte sind in diesem Rahmen bereits zwischen RVR und den an der Aufstellung des Konzeptes Beteiligten abgestimmt worden.
Mit dieser Mitteilungsvorlage sollen die örtlichen politischen Gremien informiert werden und Gelegenheit gegeben werden rechtzeitig eigene Aspekte für eine mögliche Stellungnahme der Stadt Kamen vorzubringen.
Der vollständige Entwurf des Endberichtes steht unter https://www.rvr.ruhr/themen/mobilitaet/mobilitaetsentwicklungskonzept/
zum Download zur Verfügung.