Betreff
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ der Stadt Kamen
hier: Satzungsänderung
Vorlage
013/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ vom 18.09.2008 zuletzt erweitert durch Beschluss vom 06.12.2018 wird dahingehend geändert, dass das Sanierungsgebiet entsprechend des Lageplans, der Bestandteil der Satzung ist, erweitert wird.

 

2.      Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ vom 18.09.2008 zuletzt erweitert am 06.12.2018 wird entsprechend des beiliegenden Entwurfs beschlossen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 18.09.2008 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ beschlossen. Letztmalig wurde das Satzungsgebiet am 06.12.2018 um die ehemalige Schachtanlage Monopol erweitert.

 

Die zu beschließende Gebietserweiterung schließt die städtebaulich zu entwickelnden oder aufzuwertenden Bereiche des zukünftigen Wohnstandortes Hemsack, des Schwimmbades, der Koppelteichturnhalle mit angrenzender Parkanlage, das Umfeld des unter Denkmalschutz stehen­den Kamener Bahnhofs, der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Autobahn­polizeikaserne als auch der Dortmunder Allee als aufzuwertende südliche Gebietsbe­grenzung mit ein.

Die sehr heterogenen Bereiche tragen dazu bei, Kamen und hier insbesondere die Kamener Innenstadt als Wohn-, Freizeit- und Mobilitätsstandort weiter zu entwickeln und in ihrer Bedeutung zu festigen.

 

Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach der heutigen Beschlussfassung durchgeführt werden.

 


Anlagen:

 

Geänderter Lageplan

Satzung