hier: Satzungsänderung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt
V“ vom 18.09.2008 zuletzt erweitert durch Beschluss vom 06.12.2018 wird
dahingehend geändert, dass das Sanierungsgebiet entsprechend des Lageplans, der
Bestandteil der Satzung ist, erweitert wird.
2.
Die
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt
V“ vom 18.09.2008 zuletzt erweitert am 06.12.2018 wird entsprechend des
beiliegenden Entwurfs beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen hat in der Sitzung am 18.09.2008 die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ beschlossen. Letztmalig
wurde das Satzungsgebiet am 06.12.2018 um die ehemalige Schachtanlage Monopol
erweitert.
Die zu
beschließende Gebietserweiterung schließt die städtebaulich zu entwickelnden
oder aufzuwertenden Bereiche des zukünftigen Wohnstandortes Hemsack, des
Schwimmbades, der Koppelteichturnhalle mit angrenzender Parkanlage, das Umfeld
des unter Denkmalschutz stehenden Kamener Bahnhofs, der ebenfalls unter
Denkmalschutz stehenden ehemaligen Autobahnpolizeikaserne als auch der
Dortmunder Allee als aufzuwertende südliche Gebietsbegrenzung mit ein.
Die sehr
heterogenen Bereiche tragen dazu bei, Kamen und hier insbesondere die Kamener
Innenstadt als Wohn-, Freizeit- und Mobilitätsstandort weiter zu entwickeln und
in ihrer Bedeutung zu festigen.
Die Sanierung soll
innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach der heutigen Beschlussfassung durchgeführt
werden.
Anlagen:
Geänderter Lageplan
Satzung