Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung
hier: Neubau einer Fahrzeughalle auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Westick in Kamen
Vorlage
134/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für den Neubau eines Gerätehauses auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Westick, Heidkamp 28, Gemarkung Westick, Flurstück 361, wird dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Westick e.V. ein Betrag von 68.000,00 € auf der Buchungsstelle 12.07.01/0638.783100 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Hierzu wird bei der Feuerwehr Kamen eine investive Buchungsstelle geschaffen, über die die Gelder an den Förderverein weitergeben werden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Westick e.V., Heidkamp 28, vertreten durch den Vorstand, hat im Jahr 2018 durch eine Erbschaft 150.000,00€ erhalten. Bis zum heutigen Tag ist aufgrund von Steuern und weiteren Abgaben eine Restsumme 105.000,00€ auf dem Konto des Fördervereins vorhanden.

 

Der Förderverein plant seit langem die Verwendung des Geldes für den Neubau einer Fahrzeughalle mit Einstellplätzen für zwei Feuerwehrfahrzeuge. Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant am Standort sowohl das Löschgruppenfahrzeug 20 – Katastrophenschutz, sowie ein Mannschaftstransportfahrzeug der Jugendfeuerwehr unterzustellen. Daneben ist die Nutzung als Stauraum (unter anderem für eine Feuerwehrspritze) vorgesehen. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kamen sieht unter Punkt 4.9 Bauliche Gegebenheiten der Standorte, S.51, die Errichtung einer solchen Fahrzeughalle vor.

 

Alle notwendigen Genehmigungen (Nachbarn, Baubehörde) liegen ebenfalls vor.

Außerdem hat der Förderverein der Stadtverwaltung eine detaillierte Planung vorgelegt und für die geplanten Gewerke entsprechende Angebote eingeholt. Die Gesamtsumme der Maßnahme beläuft sich unter Anrechnung der geplanten Erbringung von Eigenleistung auf einen Betrag von 173.000 €.

 

Bei Berücksichtigung der dem Förderverein zur Verfügung stehenden Mittel aus der Erbschaft bleibt ein zu finanzierender Restbetrag von rund 68.000,00€ (67.621,18€), die der Förderverein nicht aus eigenen Mitteln aufzubringen in der Lage ist. Um eine weitere Kostensteigerung zu verhindern, ist eine Umsetzung noch im Jahr 2019 notwendig. Insbesondere die Kosten für die Erstellung der Fahrzeughalle können vom Hersteller nur noch für dieses Jahr gewährleistet werden.

 

Von Seiten der Stadt wurde in der bisherigen Planung Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahme zugesagt.

Die Stadt Kamen hat mit dem Förderverein einen Gestattungsvertrag geschlossen, wonach das Eigentum an der zu bauenden Fahrzeughalle nach Abschluss der Baumaßnahme an die Stadt übergeht. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel wird eine den Gestattungsvertrag ergänzende Vereinbarung zwischen dem Förderverein und der Stadt getroffen.

 

Die Deckung der Mehrausgabe des Fördervereins erfolgt etatisiert als außerplanmäßige Auszahlung in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich (Hrn. Watolla) und dem Fachbereich 20.1. Aus der Buchungsstelle 11.12.01/0340.782200/Grunderwerb unbebauter Grundstücke ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel gesichert.