Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2020 und die Finanzplanung für die Jahre 2019 – 2023
Vorlage
125/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2020 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2019 – 2023.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2020 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2023 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.    Erfolgsplan

2.    Vermögensplan

3.    Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2020.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzie­rung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mittel­herkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2020. Die Betriebsleitung beabsichtigt, in 2020 zwei Mitarbeiter für einen zusätzlichen Kanal­spülwagen einzustellen. Für das zusätzliche Personal werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Investitionskosten eingeplant. Die vorübergehende Doppelbesetzung einer Ingenieurstelle, die der Einarbeitung dienen sollte, entfällt ab 2020. Aus organisatorischen Gründen wird eine Stelle für die Kanalunterhaltung eingespart. Eine ursprünglich für 2019 geplante Einstellung eines Ingenieurs wird auf 2021 verschoben.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    14.864.200,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        10.675.200,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               12.864.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 12.864.000,00

 

ab.

 

Für 2020 wird mit einem positiven Ergebnis von 4.189.000,00 € gerechnet (Planwert 2019: 3.654.400,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von  2,5 Mio. € beizubehalten.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gemäß § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2019 bis 2023. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.


Anlagen:

 

Wirtschaftsplan 2020