Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2020 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2019 – 2023.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf des
Wirtschaftsplanes für das Jahr 2020 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die
Jahre 2019 - 2023 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
1.
Erfolgsplan
2.
Vermögensplan
3.
Stellenübersicht
Der Erfolgsplan
enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
2020.
Im Vermögensplan
ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe
Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden
die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden
Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2020. Die Betriebsleitung beabsichtigt, in 2020 zwei Mitarbeiter für einen zusätzlichen Kanalspülwagen einzustellen. Für das zusätzliche Personal werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Investitionskosten eingeplant. Die vorübergehende Doppelbesetzung einer Ingenieurstelle, die der Einarbeitung dienen sollte, entfällt ab 2020. Aus organisatorischen Gründen wird eine Stelle für die Kanalunterhaltung eingespart. Eine ursprünglich für 2019 geplante Einstellung eines Ingenieurs wird auf 2021 verschoben.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 14.864.200,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 10.675.200,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 12.864.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 12.864.000,00 €
ab.
Für 2020 wird mit
einem positiven Ergebnis von 4.189.000,00 € gerechnet (Planwert 2019:
3.654.400,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen
Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an
die Stadt Kamen in Höhe von 2,5 Mio. €
beizubehalten.
Gemäß § 4 der EigVO
NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt
Kamen.
Neben dem Wirtschaftsplan ist gemäß § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans von 2019 bis 2023. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2020