Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
123/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigen­be­triebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).

Der Jahresabschluss 2018 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungs­gesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti­gungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2018 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 04.07.2019 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW (gpaNRW) festgestellt.

Mit Schreiben vom 31.07.2019 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Die gpaNRW teilt in diesem mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durch­führung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.

 

In der Ratssitzung am 26.09.2019 wurde dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt.