Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
119/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

 

Die Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.

 

2.    Dem vorgelegten Stellenplan 2020 wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstellen.

 

Seit 2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammengefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleichbarkeit.

 

Die Personalkosteneinsparungen, so wie sie u. a. im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind, können künftig auch Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen.

 

 

Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:

 

 

2019

2020

Beamte

130,772

131,621

tariflich Beschäftigte

300,075

301,642

Gesamt

430,847

433,263

 

Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2020 betragen insgesamt ca. 29,13 Mio. Euro. Damit steigt der Ansatz in 2020 um ca. 0,17 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz in 2019 (ca. 28,96 Mio. Euro).

 

Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2020 im Vorbericht zum Produkthaushalt und in den Erläuterungen der Fachbereiche zu den Produkten (hier: 11.08.01).

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.