Betreff
Gebühren Einrichtung Märkte 2020
Vorlage
116/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2020.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2017. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze inner­halb des § 4 Abs. 1 ist in 2019 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2020 beträgt 76.671 €. Aufgrund der positiven Betriebsergebnisse aus 2017 und 2018 ver­ringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf um 6.400 € auf 70.270 €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte wer­den auf 52.016 € beziffert.

Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2019 haben sich diese im ope­rativen Bereich um 2.920 € (13,2 %), auf Grund von gesunkenen Stundensätzen, verringert.

Die Erhöhung im administrativen Bereich sind durch Personalveränderungen und Tarifsteige­run­gen zu begründen.

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2020 betragen 43.953 €. Diese sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte ent­stehen, wie Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Laternendemontage, Druck­kosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche.

Die Positionen „Aufwendungen für Elektrizität und Wasser“ wurden auf Grund des Ergeb­nisses der Betriebsabrechnung 2018 höher angesetzt. Hierdurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 1.050 €.

Durch geringere Müllbeseitigungskosten verringert sich der Ansatz bei der Position „sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ um 1.000 €.

Bei den „Mieten, Pachten, Erbbauzinsen“ kommt es zu einer Erhöhung, da der bisherige Toilettenwagen durch einen behindertengerechten ersetzt wurde.

Die Position „sonstige Geschäftsaufwendungen“ verringert sich um 350 Euro (9,9 %).

Das liegt darin begründet, dass diverses Verbrauchsmaterial, welches nur alle 2 Jahre not­wendig ist, erst wieder in 2021 beschafft werden muss.

Die Gesamtkosten betragen 96.671€.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebüh­renerlöse in Höhe von 70.270 €. Durch die Inanspruchnahme der Überdeckungen aus den Vorjahren ist der Gebührenbedarf gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020