Betreff
Überplanmäßige Ausgabe bei der Buchungsstelle 11.06.01.523100 Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude u.s.w.
hier: Grundsanierung und Erneuerung der Netzersatzanlage im Rathaus
Vorlage
114/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 11.06.01.523100 –Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude – werden für die Grundsanierung und Erneuerung der Netzersatzanlage zusätzlich 220.000 € bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit der Errichtung des Rathauses in den Jahren von 1973 bis 1975 wurde auch ein Netzersatz­aggregat einschließlich Steuerung mit einer Leistung von 160 kVA und einer Strombelastbarkeit von ca. 250A in Betrieb genommen. Diese Anlage versorgt im Falle des Stromausfalls die Sicher­heitsbeleuchtungsanlagen, die Brandmeldeanlage, die Notversorgung der EDV-Anlagen,  die Rauchabzugsanlagen, die Sprinkleranlage und die Wandhydranten-Druckerhöhungspumpe .  Daneben werden Niederspannungshauptverteilungen im Erdgeschoss des Gebäudes versorgt, die weiter in die einzelnen Geschosse des Rathauses verzweigen. 

Um die volle Funktionalität dieser Anlage wieder zu erreichen und langfristig zu sichern, bedarf es erheblicher Erneuerungen insbesondere im Steuerungsteil der Anlage, daneben auch Zu- und Abluftöffnungen im Gebäude und eine neue Abgasführung der mit Diesel oder Heizöl betriebenen Anlage.

Die Kosten in Höhe von ca. 220.000 € setzen sich insbesondere aus einer neuen Steuerung der Anlage, der Instandsetzung der Mechanik, der Erneuerung der Abgasanlage nach heutigen Auflagen und der Erneuerung der Lüftungsanlage nach heutigen Auflagen sowie der Erneuerung der Hauptleitungen von der Netzersatzanlage zu den Hauptverteilungen im Erdgeschoss des Rathauses zusammen. Daneben sind die Fachingenieurleistungen von etwa 20 % der Gesamt­kosten erheblich.  

Mit Hilfe dieser Anlage kann darüber hinaus auch bei einem längeren Stromausfall  im Stadtgebiet der Betrieb des Rathauses und der Stadthalle zumindest rudimentär sicher gestellt werden. Die öffentliche Verwaltung gehört zu den kritischen Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung im staat­lichen Bevölkerungsschutz. Vor diesem Hintergrund wurde beim Bundesamt für Bevölkerungs­schutz und Katastrophenhilfe eine mögliche Förderung für diese Grundsanierung abgefragt, die jedoch verneint wurde.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 61.01.01.401300/Gewerbesteuern.