Betreff
Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2020
Vorlage
101/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigungsgebühren 2020 wird beschlossen. Die Gebührensätze aus 2019 gelten auch für 2020.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebühren für 2020 können stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die noch bestehende restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 und ein Teil aus der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 den fehlenden Gebührenbedarf aus­gleichen. Die verbleibende Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 (26.906 €) abzüglich der Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 (-2.627 €) kann Unvorherge­sehenes auf­fangen.

 

Bei der Kalkulation ergibt sich nur eine geringfügige Unterdeckung, so dass die Gebührensätze des Jahres 2019 unverändert auch für 2020 zu Grunde gelegt werden sollten.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2020