Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebühren für 2020 können stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die noch bestehende restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 und ein Teil aus der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 den fehlenden Gebührenbedarf ausgleichen. Die verbleibende Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 (26.906 €) abzüglich der Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 (-2.627 €) kann Unvorhergesehenes auffangen.
Bei der Kalkulation ergibt sich nur
eine geringfügige Unterdeckung, so dass die
Gebührensätze des Jahres 2019 unverändert auch für 2020 zu Grunde gelegt werden
sollten.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2020