Betreff
Friedhofsgebühren für das Jahr 2020
Vorlage
100/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Gebühren im Bestattungswesen 2020 wird be­schlos­sen. Die Gebührensätze aus 2019 gelten auch für 2020.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebühren für 2020 können stabil bleiben. Dieses ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude etc. weniger in Anspruch nimmt als im ver­gangenen Jahr und auch die Personalkosten leicht gesunken sind.

 

Ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 wurde gebührenmindernd ein­gesetzt.

 

Bei der Kalkulation ergibt sich nur eine geringfügige Unterdeckung, so dass die Gebührensätze des Jahres 2019 unverändert auch für 2020 zu Grunde gelegt werden sollten.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2020