Betreff
Friedhofsgebühren für das Jahr 2020
Vorlage
100/2019
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebühren für 2020 können stabil bleiben. Dieses ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude etc. weniger in Anspruch nimmt als im vergangenen Jahr und auch die Personalkosten leicht gesunken sind.
Ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 wurde gebührenmindernd eingesetzt.
Bei der Kalkulation ergibt sich nur
eine geringfügige Unterdeckung, so dass die
Gebührensätze des Jahres 2019 unverändert auch für 2020 zu Grunde gelegt werden
sollten.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2020