Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte „Vierte Satzung zur
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt
Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde
liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2020 deutlich überschreiten, so dass eine Überdeckung von rd. 295.900 € entstehen könnte. Dieses ist auf eine deutliche Verschiebung der KTW-Fahrten zu Gunsten der RTW-Fahrten zurückzuführen. Hinzu kommen insgesamt steigende Einsatzzahlen. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.
In das Ergebnis wurde ein
Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 in Höhe von 260.000 €
gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.
Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöhen sich die Kosten für
die Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung geringfügig. Die kalkulatorischen
Kosten erhöhen sich u.a. durch die Anschaffung von Tablets auf den
Rettungsfahrzeugen und durch Verschiebungen von Anschaffungszeitpunkten
einiger Investitionsgüter. Es wurde ein Zinssatz von 5,1 % berücksichtigt.
Für die Vergütung für die Notärzte wurde eine neue, ab 01.01.2018
gültige, Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen geschlossen.
Auch hier ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.
Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 8.136.148 €. Bei
aktuellen Tarifen würden rd. 8.432.000 € im Jahr 2020 als Gebührenerlöse
erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 295.880€ überschritten.
Um in etwa den Gebührenbedarf
zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|
|
|
-
Krankentransporteinsatz |
227,10 € |
222,50 € |
-4,60 € |
-
Rettungseinsatz |
676,70 € |
615,20 € |
-61,50 € |
-
Notarzteinsatz |
418,80 € |
465,90 € |
47,10 € |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|||
-
Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
3,30 € |
5,90 € |
2,60 € |
-
Notarzteinsatz pro gefahrene km |
7,70 € |
9,10 € |
1,40 € |
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer
keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt
Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Satzungsentwurf