Betreff
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen
Vorlage
099/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2020 deutlich überschreiten, so dass eine Über­deckung von rd. 295.900 € entstehen könnte. Dieses ist auf eine deutliche Verschiebung der KTW-Fahrten zu Gunsten der RTW-Fahrten zurückzuführen. Hinzu kommen insgesamt steigen­de Einsatzzahlen. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 in Höhe von 260.000 € gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.

 

Bei den Personalkosten ist trotz Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen sowie geänderten Tarifbedingun­gen (z.B. Eingruppierung der Notfallsanitäter) eine Aufwandssenkung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 150.000 € zu verzeichnen. Diese Kostensenkung ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Personalbedarf durch den Bedarfsplan nicht mehr aus dem eigenen Personal zu decken ist. Daher wurde mit den Maltesern ein Vertrag geschlossen, um diese Personalvakanz zu schließen. Diese Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder.

 

Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöhen sich die Kosten für die Gebäude- und Grund­stücksbewirtschaftung geringfügig. Die kalkulatorischen Kosten erhöhen sich u.a. durch die Anschaf­fung von Tablets auf den Rettungsfahrzeugen und durch Verschiebungen von Anschaffungszeit­punkten einiger Investitionsgüter. Es wurde ein Zinssatz von 5,1 % berücksichtigt.

 

Für die Vergütung für die Notärzte wurde eine neue, ab 01.01.2018 gültige, Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen geschlossen. Auch hier ist eine deutliche Steigerung zu ver­zeich­nen.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 8.136.148 €. Bei aktuellen Tarifen würden rd. 8.432.000 € im Jahr 2020 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 295.880€ überschritten.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt not­wen­dig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

227,10 €

222,50 €

-4,60 €

- Rettungseinsatz

676,70 €

615,20 €

-61,50 €

- Notarzteinsatz

418,80 €

465,90 €

47,10 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich 

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

3,30 €

5,90 €

2,60 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

7,70 €

9,10 €

1,40 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleicher­maßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf