Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen stimmt der Änderung der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung über die
Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im März 2013 trat
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten zwischen der Kreisstadt Unna und dem Kreis Unna, der
Gemeinde Bönen, der Stadt Fröndenberg/Ruhr, der Gemeinde Holzwickede, der Stadt
Kamen, der Stadt Selm und der Stadt Werne in Kraft.
Die
öffentliche-rechtliche Vereinbarung enthält u. a. Regelungen zum Umfang der
eingesetzten Personalressourcen, der Ausweisung der Stelle des
Datenschutzbeauftragten sowie zur Verteilung der entstehenden Personal- und
Sachkosten.
Seit 2013 haben sich
Änderungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten
ergeben, die eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich
machen.
Ausweitung der
personellen Ressourcen
Im Laufe der
Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten führte die Qualität der
Aufgabenwahrnehmung, die für Beratungszwecke erforderliche zeitnahe
Verfügbarkeit und die bedarfsgerechte Präsenz des gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten zu weiteren Kooperationsanfragen durch die Unnaer
Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS) sowie die Gesellschaft für
Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA).
Seit Inkrafttreten
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen hat sich zudem durch gesetzliche
Änderungen ein veränderter Arbeits- und Zeitaufwand für die Wahrnehmung der
Aufgabe des Datenschutzes ergeben. Insbesondere hervorzuheben ist hier die
Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2016 in Kraft trat und seit Mai 2018
anzuwenden ist.
Die gestiegene
zeitliche Inanspruchnahme des Datenschutzbeauftragten u. a. für die o. a.
Gesellschaften führte in 2017 zu einer Stellenausweitung um 0,5 VZÄ. Die Kosten
für die zusätzliche halbe Stelle werden derzeitig anteilig von der GWA, der
UKBS, dem Jobcenter, der Kreisstadt Unna sowie dem Kreis Unna übernommen.
Jedoch können trotz
der Stellenausweitung wichtige Aufgabenfelder, in denen die Partnerverwaltungen
aufsichtsbehördlich leicht angreifbar sind, infolge der gestiegenen
Arbeitsbelastung nicht mit dem dafür erforderlichen Ressourceneinsatz erledigt
werden. Spätestens seit Inkrafttreten der DatenschutzGrundverordnung trat eine
personelle Unterversorgung in dem Aufgabenbereich zutage. Die Bearbeitungszeit
von Datenschutzfragen stieg von zuvor wenigen Tagen auf mehrere Monate an. Für
die Partnerverwaltungen mussten allein 120 Verträge über eine
Auftragsdatenverarbeitung geprüft und Datenschutz-Grundverordnungskonform
angepasst werden.
Der Aufgabenbereich
des Datenschutzbeauftragten soll zudem zukünftig auf die Unnaer Kreis-Bau- und
Siedlungsgesellschaft mbH, die Gemeinnützige Gesellschaft für Suchthilfe im
Kreis Unna mbH sowie den VHS-Zweckverband Kamen-Bönen erweitert werden.
Die personellen
Ressourcen sollen daher um einen weiteren Stellenanteil im Umfang von 0,5 VZÄ
ausgeweitet werden Für die Aufgabe des Datenschutzes werden somit zukünftig
insgesamt 2,0 VZÄ zur Verfügung stehen. Damit ist sowohl der Vertretungsfall
als auch der durch gesetzliche Änderungen und neue Aufgaben entstandene
Arbeitsaufwand abgedeckt.
Stellenausweisung
Die Stelle des
Datenschutzbeauftragten wird seit dem Stellenplan 2016 nach Besoldungsgruppe A
13 g.D. ausgewiesen.
Die Anhebung der
Stelle erfolgte im Einvernehmen zwischen der Kreisstadt Unna und dem Kreis Unna
auf Basis einer sachgerechten Stellenbewertung.
Die Differenz des
Aufwands zwischen den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D. wurde bisher
anteilig von der Kreisstadt Unna, dem Kreis Unna und dem Jobcenter getragen.
Mit der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll der entstehende
Personalaufwand anteilig auf alle teilnehmenden Kommunen verteilt werden.
Abrechnungsverfahren
Im Zuge der Änderung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll ebenfalls der Schlüssel zur
Verteilung der Personal- und Sachkosten umgestellt werden.
Bisher wird der
entstehende Personalaufwand anhand der von den Kommunen übermittelten Anzahl
der Büroarbeitsplätze verteilt. Hier soll zukünftig auf eine Verteilung nach
Vollzeitäquivalenten des jeweils aktuell gültigen Stellenplans umgestellt
werden. Dies führt zu einer verbesserten Transparenz und Verbindlichkeit der
Abrechnung, da die vollzeitverrechneten Planstellen ohne weiteren
Erhebungsaufwand den jeweiligen Haushaltssatzungen der Städte und Gemeinden
entnommen werden können.
Die Stellenanteile
der Gemeinnützigen Gesellschaft für Suchthilfe im Kreis Unna mbH sollen dabei
auf die Gesamtstellen des Kreises Unna aufgeschlagen werden; die Stellenanteile
des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen werden bei der Stadt Kamen berücksichtigt.
Für die Gesellschaft
für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH, die Unnaer Kreis-Bau- und
Siedlungsgesellschaft mbH, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Unna mbH sowie das Jobcenter wird eine pauschale Abgeltung der Leistungen
vereinbart.
Personalkosten (1 x A13, 0,5 x E10, 0,5 x A11) 258.040,00 €
./. Anteil GWA 10.000,00
€
./. Anteil UKBS 7.500,00
€
./. Anteil WFG 7.500,00
€
./. Anteil Jobcenter 30.000,00
€
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Anteil Kommunen 203.040,00
€
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Auf Grundlage der
Planstellen des Jahres 2019 ergibt sich folgende Kostenverteilung:
Behörde |
VZÄ Planstellen *** |
Kostenanteil |
Kreis Unna* |
1.022,07 |
79.645,00 € |
Gemeinde Bönen |
95,00 |
7.403,00 € |
Stadt Fröndenberg/Ruhr |
106,52 |
8.301,00 € |
Gemeinde Holzwickede |
130,45 |
10.165,00 € |
Stadt Kamen** |
436,85 |
34.042,00 € |
Stadt Selm |
148,84 |
11.598,00 € |
Kreisstadt Unna |
492,84 |
38.405,00 € |
Stadt Werne |
173,00 |
13.481,00 € |
* inkl. Stellen für die Gemeinnützige
Gesellschaft für Suchthilfe im Kreis Unna mbH
** inkl. Stellen für den
VHS-Zweckverband Kamen-Bönen
*** VZÄ = Vollbeschäftigtenäquivalent,
Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit
Die
erforderlichen Mittel stehen unter der Buchungsstelle 11.08.01.529100 zur
Verfügung.
Anlagen:
- Vereinbarung