hier: Mittelbare Beteiligung der GSW über die GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW analog
der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 03.09.2019 wie folgt abstimmen:
1.
Der
Erhöhung der Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen,
Bergkamen (GSW) über die GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH an der HeLi NET
Telekommunikation GmbH & Co. KG von 29,46 % auf 33,25 % sowie an der HeLi
NET Verwaltung GmbH von 24,10 % auf 33,25 % wird zum Geschäftsjahr 2020
zugestimmt.
2. Einer unmittelbaren Beteiligung der GSW an
der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG sowie an der HeLi NET
Verwaltung GmbH wird zugestimmt.
3.
Die
Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen
vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) ist über die GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH (GSWcom)
an der HeLi NET Telekommunikation GmbH
& Co. KG (HeLi NET) mit 29,5 % und an der HeLi NET Verwaltung GmbH mit 24,1 %
beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 03.09.2019 wurde die
Erhöhung der Beteiligung sowie die Änderung der Beteiligung beraten und eine
Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.
Gemäß § 108
Abs. 6 lit. a) GO NRW können die organschaftlichen Vertreter der Gemeinde einer
Beteiligungserhöhung unter anderem nur zustimmen, wenn zuvor der Rat der
Gemeinde zustimmt.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage
für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage).
Die Beteiligungsänderung ist gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Durch die Beteiligungserhöhung steigt auch der Anteil am Jahresergebnis.
Hier ist mit höheren Verlustanteilen zu rechnen.
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben. Es wird empfohlen, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Vorlage
GSW Aufsichtsrat