Betreff
Erhöhung der Beteiligung an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG sowie an der HeLi NET Verwaltung GmbH
hier: Mittelbare Beteiligung der GSW über die GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH
Vorlage
094/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 03.09.2019 wie folgt abstimmen:

 

1.    Der Erhöhung der Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) über die GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG von 29,46 % auf 33,25 % sowie an der HeLi NET Verwaltung GmbH von 24,10 % auf 33,25 % wird zum Geschäftsjahr 2020 zugestimmt.

 

2.    Einer unmittelbaren Beteiligung der GSW an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG sowie an der HeLi NET Verwaltung GmbH wird zugestimmt.

 

3.    Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist über die GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH (GSWcom) an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG (HeLi NET) mit 29,5 % und an der HeLi NET Verwaltung GmbH mit 24,1 % beteiligt. 

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 03.09.2019 wurde die Erhöhung der Beteiligung sowie die Änderung der Beteiligung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a) GO NRW können die organschaftlichen Vertreter der Gemeinde einer Beteiligungserhöhung unter anderem nur zustimmen, wenn zuvor der Rat der Gemeinde zustimmt.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage).

 

Die Beteiligungsänderung ist gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Durch die Beteiligungserhöhung steigt auch der Anteil am Jahresergebnis. Hier ist mit höheren Verlustanteilen zu rechnen.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben. Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Vorlage GSW Aufsichtsrat