hier: Unmittelbare Beteiligung der GSW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 03.09.2019 wie folgt
abstimmen:
1.
Der Auflösung und Beendigung der GSWcom-Vertriebsgesellschaft
mbH wird zugestimmt.
2.
Alternativ wird der Verschmelzung der
GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH
Kamen, Bönen, Bergkamen zugestimmt.
3.
Die Geschäftsführung der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird bevollmächtigt,
sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Auflösung und Beendigung bzw.
zur Verschmelzung der GSWcom-Vertriebsgesellschaft vorzunehmen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) ist zu 100 % an der GSWcom-Vertriebsgesellschaft mbH
(GSWcom) beteiligt.
In der Sitzung
des Aufsichtsrates der GSW am 03.09.2019 wurde die Auflösung der GSWcom beraten
und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW
ausgesprochen.
Gemäß § 111
Abs. 2 GO NRW können die organschaftlichen Vertreter der Gemeinde solchen
Rechtsgeschäften nur nach vorheriger Ratsentscheidung zustimmen. Darüber hinaus
darf dadurch die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt
sein.
Zur Begründung
wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen (Anlage).
Durch die
Auflösung werden die Aufwendungen zur Unterhaltung der Gesellschaft
(Buchhaltung, Abschluss- und Prüfungs- sowie die Gremienaufwendungen) erspart.
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben. Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Vorlage
GSW Aufsichtsrat