Betreff
Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2020
Vorlage
092/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für das Jahr 2020 zur Kenntnis und befürwortet diese.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2019 leitete der Kreis Unna unter Beifügung eines Eckdatenpapieres (Anlage 1 und 2) das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ein. Hiernach wird der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage von bisher 39,98 v. H. um 0,25 v. H. auf dann 39,73 v. H. sinken. Für die Stadt Kamen bedeutet dieses jedoch, dass die Kreisumlage gegenüber 2019 um 756.098 € auf 28.214.473 € steigen wird.

 

Der Arbeitskreis der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2019 mit dem Eckdatenpapier des Kreises Unna auseinandergesetzt und dieses intensiv diskutiert. Wie in den vergangenen Jahren wurde erneut vereinbart, dass ein gemeinschaftliches Positionspapier (Anlage 3) erarbeitet wird, welches die sich aus der Festsetzung der Kreisumlage ergebenden Probleme beschreibt. Die Positionen dieses Arbeitspapieres macht sich die Stadt Kamen als Stellungnahme zur Benehmensherstellung inhaltlich zu eigen.