Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
087/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Der Jahresabschlusses 2018 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Dortmund, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2018 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 04.07.2019 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW, Herne) festgestellt.

Mit Schreiben vom 31.07.2019 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt. Hiernach übernimmt die GPA NRW vollinhaltlich den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Die öffentliche Bekanntmachung des abschließenden Vermerkes der GPA NRW zur Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2018 erfolgte am 02.09.2019 im Amtsblatt der Stadt Kamen.