Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4
Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschlusses 2018 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Dortmund, geprüft und
mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2018 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem § 26
Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates
der Stadt Kamen am 04.07.2019 vorbehaltlich der Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW, Herne) festgestellt.
Mit Schreiben vom
31.07.2019 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt. Hiernach
übernimmt die GPA NRW vollinhaltlich den Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfer. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung
über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht
erforderlich. Die öffentliche Bekanntmachung des abschließenden Vermerkes der
GPA NRW zur Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Kamen zum 31.12.2018 erfolgte am 02.09.2019 im Amtsblatt der Stadt Kamen.