Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Auszahlung bei der Buchungsstelle 36.02.01/0536.783100
Bürgerhaus Methler – Erneuerung der inneren Turnhallenbekleidung und des Prallschutzes
Vorlage
082/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 36.02.01/0536.783100 Bürgerhaus Methler – Sanierung- werden für die Sanierung der Innenbekleidung der Turnhalle zusätzlich 60.000 € bereit gestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2019 verwiesen.


Anlagen:

 

Dringlichkeitsentscheidung