Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Auszahlung bei der Buchungsstelle 12.07.01/0549.783100
Feuerwehrgerätehaus Heeren – energetische Sanierung
hier: Überplanmäßige Auszahlung bei der Buchungsstelle 12.07.01/0549.783100
Feuerwehrgerätehaus Heeren – energetische Sanierung
Vorlage
081/2019
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Bei der
Buchungsstelle 12.07.01/0549.783100 Feuerwehrgerätehaus Heeren – energetische
Sanierung - werden zusätzlich 40.000 € für die energetische Sanierung des
zweiten Bauabschnittes am Feuerwehrgebäude, überplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2019 verwiesen.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung