Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss 2018 wird einschließlich des
Lageberichtes festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 3.956.049,60 € wird durch eine Entnahme in Höhe von 3.956.049,60 € aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
3. Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 der
Gemeindeordnung NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 5 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte
Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend
aus
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Schlussbilanz zum 31.12.2018
- Anhang
und einem
Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW (vormals § 48
GemHVO NRW).
Die
Bürgermeisterin leitete dem Rat
zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2019 den
Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Feststellung
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beraten und ihn sich voraussichtlich zu eigen machen. Dem Rat der Stadt Kamen
wird gem. § 59 Abs. 3 GO NRW berichtet, dass die Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH entspricht. Es sind
keine Einwendungen zu erheben. Der von der Bürgermeisterin aufgestellte
Jahresabschluss und Lagebericht wird gebilligt.
In der Folge stellt
der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres
den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und
entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Die Bürgermeisterin beteiligt sich nicht an
der Beschlussfassung.
Die Bilanz zum
31.12.2018 schließt auf der Aktiv- und
Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 347.275.238,77
€ ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Haushaltsjahr 2018 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.956.049,60 €
aus.
Mit einer Entnahme
aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.956.049,60
€ wird der Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage
reduziert sich dadurch entsprechend in der Schlussbilanz zum 31.12.2018 auf 36.836.520,04
€.
Nach der
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 wird empfohlen, der
Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.