Betreff
Wahl eines ordentlichen Mitgliedes in den Beirat der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
069/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schlägt dem Aufsichtsrat der Westfalen Klinikum GmbH folgenden Vertreter für die Wahl in den Beirat vor:

 

bisher:                         Christiane Klanke

 

neu:                             Martin Köhler

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH berechtigt einen Beirat zu bilden, der beratende Funktion hat. Der Beirat setzt sich zusammen aus vom Aufsichtsrat zu berufenden fachkundigen, dem Klinikum verbundenen Personen. Dazu gehören 7 Personen, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Stadt Kamen in den Beirat wählen kann. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Christiane Klanke ist Mitglied im Beirat der Klinikum Westfalen GmbH. Frau Klanke hat mit Schreiben vom 26.06.2019 ihr Mandat niedergelegt.

Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Martin Köhler als Nachfolger vor.HH