Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der
TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
056/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Dem Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG und § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Da der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

Die Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung insoweit das Vertrauen für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit. Diese Haftungsbefreiung gilt aber nur für solche Pflichtverletzungen, die den Gesellschaftern vor der Abstimmung über die Entlastung bekannt waren oder die sie aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können.

 

In seiner Sitzung am 24.06.2019 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.

 

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Rainer Furhmann                    Ralf Langner

Heidler, Daniel            Volker Sekunde