Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2018
Vorlage
055/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 338.981,75 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftsplan 2018 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Ge­sellschafterversammlung der KBG mit einem Verlust von 409.400 € beschlossen.

 

Im Haushalt der Stadt Kamen war ein Betrag von 350.000 € eingestellt und wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

 

Der Verlust des Jahres 2018 beträgt 338.981,75 €. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafter­versammlung im August 2019 11.018,25 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt.

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 1.921,98 € verschlechtert und das trotz eines Einmaleffektes im Bereich Personalkosten (+ 20 T€).

 

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2018 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von -339 T€ (Vj. -337 T€). Die Gesamterträge stiegen im Verhältnis zum Vorjahr um 154 T€ auf 803 T€ (Vj. 649 T€). Dies ist hauptsächlich durch umsatzstärkere Veranstaltungen begründet. Alleine im Gastronomiebereich wurden 123 T€ und im Vermietungsgeschäft 42 T€ höhere Um­sätze erzielt als noch im Vorjahr. Diese Mehreinnahmen konnten die Umsatzrückgänge im Be­reich der Eigenveranstaltungen (-12 T€) sowie geringere Erträge aus der Auflösung von Rück­stellungen (-4 T€) – hier Urlaub und Überstunden – deutlich kompensieren. Die Gesamtauf­wendungen stiegen um 157 T€ auf 1.143 T€ (Vj. 986 T€). Die Aufwandsmehrungen resultieren unter anderem aus umsatzabhängigen Aufwendungen, insbesondere bei dem Einkauf von Speisen und Getränken (+35 T€) sowie bei den Reinigungsarbeiten (+12 T€).

 

Auch im Jahr 2018 wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters gestellt.

 

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

 

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesell­schafterversammlung am 11.06.2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschaf­terbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu ent­scheiden.


Anlagen:

 

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2018