Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
048/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2018 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2018 von 3.404.478,40 € wird in Höhe von 386.401,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.018.077,40 € auf das Wirtschaftsjahr 2019 vorgetragen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebe­richt aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der sie mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Betriebsausschuss soll die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Beratung einbeziehen (§ 26 Abs. 2 EigVO NRW).

Der Jahresabschluss 2018 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Dortmund, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Zurzeit liegt der Verwaltung noch keine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, GPA NRW, zum Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH vor. Daher erfolgt der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Zustimmung der GPA NRW.

Entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung der Stadt­entwässerung Kamen stellt der Rat der Stadt Kamen den Jahresabschluss und den Lagebericht in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns.

Detaillierte Einzelheiten sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2018, bestehend aus:

 -     Bilanz zum 31.12.2018

 -     Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

 -     Anhang

 -     Lagebericht und

 -     dem beiliegenden Auszug aus dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH zu entnehmen.

Die Bilanz zum 31.12.2018 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 89.007.524,54 € (Vorjahr: 86.979.118,69 €) ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahresgewinn in Höhe von 3.404.478,40 € aus.

Von dem Jahresgewinn werden 386.401,00 € aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse den Allgemeinen Rücklagen zugeführt.

Der verbleibende Gewinn in Höhe von 3.018.077,40 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2019 vorge­tragen.